- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Jetzt erst recht
Viele Apotheker halten die geplante Streichung des AMG-Satzes, der die Preisbindung für EU-Versender vorschreibt, für höchstgefährlich. Die Diskussion darüber steht bei der ABDA-MV am Donnerstag auf der Agenda, wenn es um die Stellungnahme der Apotheker zum Spahn-Plan geht. Der Minister scheint aber entschlossen und will der EU-Kommission die von ihr geforderte Streichung zusagen. Ist die Meinung der Apotheker nun überflüssig und die MV hinfällig? Auf keinen Fall, findet DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch. Schließlich macht Spahn die Gesetze nicht allein.
Am Mittwoch wurde ein Schreiben bekannt, das es in sich hat. Denn darin erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bzw. das BMG der EU-Kommission, dass geplant ist, die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz bis Januar 2020 zu vollziehen. Dieser Paragraph besagt, dass die Preisbindung auch für EU-Versender gilt. Er missfällt der EU-Kommission schon lange. Aus der Apothekerschaft und auch von Rechtsexperten gibt es jedoch große Bedenken bezüglich des Wegfalls dieser Regelung. Das war einer der Gründe, warum eine ganze Reihe von Mitgliedsorganisationen eine Sonder-Mitgliederversammlung der ABDA gefordert hat, auf der die möglichen Folgen einer Streichung diskutiert und dann eine gemeinsame Stellungnahme zu Spahns Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen werden sollt.
Mehr zum Thema
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Spahn informiert EU: „Alte“ Preisbindung für EU-Versender wird gestrichen
Und nun wird – zwei Tage vor der MV, die am 2. Mai stattfindet – bekannt, dass sich Spahn offenbar diesbezüglich schon entschieden hat – § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG soll weg. Die „offiziellen“ Bedenken der Apothekerschaft will er gar allem Anschein nach gar nicht mehr hören. Denn dass es die gibt, haben mehrere Kammern und Verbände mehr als deutlich gemacht.
Offensichtlich interessiert Spahn die Meinung anderer in diesem Punkt recht wenig. Kann man sich die ABDA-Sonder-MV also genauso gut auch sparen? Auf keinen Fall! Schließlich beschließen in diesem Land weder Herr Spahn noch das BMG die Gesetze. Das tun die gewählten Volksvertreter, sprich der Bundestag.
Und deswegen ist es umso wichtiger, dass die Apotheker die Gefahren einer Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG klarmachen und dem Wegfall der Regelung laut und deutlich widersprechen. Auch wenn es Spahn selbst nicht interessieren mag – vielleicht interessiert es ja die anderen 708 gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag.
9 Kommentare
Was passiert da?
von Karl Friedrich Müller am 01.05.2019 um 17:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Was passiert da
von Heiko Barz am 02.05.2019 um 12:53 Uhr
Jetzt erst recht
von Dr.Diefenbach am 01.05.2019 um 15:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Jetzt erst recht
von Heiko Barz am 02.05.2019 um 13:01 Uhr
Spahn übt „Kanzler“ ... und die Apothekers ...
von Christian Timme am 01.05.2019 um 12:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
2.Mai
von Conny am 01.05.2019 um 11:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Hände ab, Wiederstand ist zwecklos
von Bernd Jas am 01.05.2019 um 10:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Putzig, lieber Bernd,
von gabriela aures am 01.05.2019 um 14:05 Uhr
AW: Hände ab, Wiederstand ist zwecklos ... Höchststrafe ...
von Christian Timme am 01.05.2019 um 15:45 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.