Brief an die EU-Kommission

„Das war ein unverschämtes Signal von Spahn an den Berufsstand“

Bamberg - 03.05.2019, 16:00 Uhr

BLAK-Justitiar Klaus Laskowski: „Offensichtliches Desinteresse der Bundesregierung an
Verbraucherschutzinteressen“. (c / Foto: DAZ.online)

BLAK-Justitiar Klaus Laskowski: „Offensichtliches Desinteresse der Bundesregierung an Verbraucherschutzinteressen“. (c / Foto: DAZ.online)


Die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer haben bei ihrer Versammlung am heutigen Freitag in Bamberg über die Chancen der Apotheker gesprochen, das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Apothekenreform noch zu beeinflussen. Dabei wies insbesondere Kammer-Justitiar Klaus Laskowski auf das taktische Geschick von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hin. Dass die Bundesregierung ihren Brief an die EU-Kommission zur geplanten Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots kurz vor der ABDA-Mitgliederversammlung verschickte, bezeichnete Laskowski als „unverschämt“.

Die Delegierten der größten Apothekerkammer Deutschlands, der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), sind sich einig: Die im § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) festgehaltene, 2012 vom Bundestag beschlossene Rx-Preisbindung für EU-Versender muss erhalten bleiben. Sachlich gab es darüber wenig Diskussionsbedarf. Einige Apotheker erkundigten sich beim Kammervorstand allerdings zum weiteren Vorgehen: Welche Chance haben die Apotheker noch, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen? Welche Rolle spielt der Brief der Bundesregierung an die EU-Kommission, in dem die Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots angekündigt wird? Und wie ist das EU-Vertragsverletzungsverfahren zu interpretieren?

Licht ins Dunkel brachte zu diesen Fragen der stellvertretende BLAK-Geschäftsführer und Justitiar Klaus Laskowski. Der Jurist erklärte den Apothekern unter anderem, welche Rolle der Brief spielt, den die Bundesregierung kürzlich an die EU versendet hat. Zur Erinnerung: In dem Brief nimmt die Regierung Bezug auf das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU wegen der im Arzneimittelgesetz verankerten Rx-Preisbindung für EU-ausländische Versender gegen die Bundesrepublik eingeleitet hatte. Die Bundesregierung kündigt in dem Schreiben an, dass der betreffende Satz voraussichtlich bis Januar 2020 aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen werde, wenn der Bundestag zustimme. Begleitend dazu hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass mann kein Verständnis für den Kampf der Apotheker gegen die Löschung des AMG-Satzes habe – schließlich finde der Satz seit dem EuGH-Urteil von 2016 keine Anwendung mehr.

Normale Reaktion zu unpassendem Zeitpunkt

Laskowski erklärte, dass der Brief an sich eine „normale Reaktion“ der Bundesregierung sei. Schließlich hatte die Kommission Deutschland im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens eine Frist eingeräumt, innerhalb derer die Bundesrepublik Maßnahmen einleiten müsse, die zur Streichung der Rx-Preisbindung für EU-Versender führen. Allerdings war diese Frist laut Laskowski noch nicht ganz abgelaufen – das Kanzleramt habe sich trotzdem dazu entschlossen, das Schreiben kurz vor der ABDA-Mitgliederversammlung abzuschicken. Laskowskis Kommentar dazu: „Das ist schon ein unverschämtes Signal von Spahn an den Berufsstand.“ Dass sogar das Kanzleramt in das Verschicken des Briefes zu diesem Zeitpunkt eingebunden war, wertet Laskowski so: „Das macht die Ausgangslage noch schwieriger, der Kerl ist gut vernetzt.“

Was das Gesetzesvorhaben selbst betrifft, sieht Laskowski noch „erheblichen sozialrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Nachbesserungsbedarf“. Auch er bemängelte, dass das BMG den § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG streichen will und verwies nochmals darauf, dass die Versorgung Privatversicherter nicht durch das SGB V geregelt werden könne. Dass die Bundesregierung nun an der Streichung des AMG-Satzes festhält, bewertete Laskowski so: „Das ist ein offensichtliches Desinteresse der Bundesregierung an Verbraucherschutzinteressen, das man aus diesem Entwurf herauslesen kann. Offensichtlich ist es der Bundesregierung ‚wurscht‘, dass Arzneimittel aus Holland von Kapitalgesellschaften geliefert werden.“ Laskowski erinnerte auch an die Nachteile der Fremdkapital-gesteuerten Arzneimittelversorgung. „Was ist denn, wenn diese Kapitalgesellschaften die Arzneimittel-Lieferungen drosseln? Das hätte eklatante Auswirkungen auf die Versorgung.“


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Scarabäus

von Bernd Jas am 04.05.2019 um 19:42 Uhr

Wählen Sie lieber die Freiheit, sonst gibt es bald keinen "Scarabäus" mehr.
Da ist dann Schluss mit Meinungs- und Fressefreiheit.

Erst genau drüber nachdenken.

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Spahnlos

von Scarabäus am 03.05.2019 um 19:23 Uhr

Ab jetzt kommt bei mir nur noch AfD in die Urne! Schade, dass Sie mich als bisherigen Unionswähler zu solch einem Schritt nötigen, Herr Spahn. Aber Ihre Zunft muss auch endlich fühlen, wie dass ist, unbeliebt und überfüssig zu sein!

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