In der aktuellen DAZ finden Sie unter „Pro & Kontra“ weitere Informationen zum Thema „Importförderklausel“
Derzeit wird wieder viel diskutiert und gestritten um die sogenannte Importförderklausel in § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Apotheken sind demnach verpflichtet, preisgünstige Importarzneimittel abzugeben. Erreicht eine Apotheke den durch die Quote festgelegten Soll-Umsatz an Importarzneimitteln nicht, droht ihr ein entsprechender Malus, der ihr in Rechnung gestellt werden kann. Was bringt die Importquote wirklich und führt sie tatsächlich zu signifikanten Einsparungen im System? In unserer DAZ-Rubrik „Pro & Kontra“ haben unsere Leser die Möglichkeit abzustimmen und zu kommentieren.
„Das braucht kein Mensch“, kommentierte vor einiger Zeit eine Leserin auf DAZ.online und schrieb sich ihren Ärger von der Seele: „Als Apothekerin an der Basis sehe ich keinen Sinn mehr in Importen. Neben Rabattverträgen, Securpharm und sonstigen ‚Arbeitserleichterungen‘ könnte ich auf die Überprüfung der Lieferfähigkeit von preiswerten Importen durchaus verzichten.“
Erstmals 1989 wurde die Importförderklausel im SGB V verankert, zwischenzeitlich wieder aufgehoben und vor fast 20 Jahren wieder eingeführt. Apotheken sind demnach verpflichtet, billige Importarzneimittel abzugeben, wenn ihr Preis mindestens 15 Prozent oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der des jeweiligen Originalarzneimittels.
Vor vielen Jahren dominierten noch Originalarzneimittel den Markt und so sah man die Importförderklausel als effektives Kostendämpfungsinstrument an. Doch mittlerweile hat die Regelung an Relevanz verloren, weil Apotheken sowohl im Original- als auch generischen Markt verpflichtet sind, vorrangig Arzneimittel in Rabattverträgen zulasten der GKV abzugeben.
Während sich das Bundesgesundheitsministerium schwertut, die Einsparungen durch Importarzneimittel zu beziffern, berechnete das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 120 Millionen Euro (2017). Zum Vergleich: Im selben Jahr führten die Rabattverträge zu Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro.
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Die Importeure halten aktuell mit einer Studie dagegen, die ihre Berechnungen auf rein hypothetische Annahmen stützt: Bezogen auf den gesamten importrelevanten Markt wären indirekte Einsparungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro pro Jahr zugunsten der GKV möglich, weil Originalanbieter zum Beispiel durch den Konkurrenzdruck ihre Preise senken würden. Hinzu kommen die für 2017 selbst berechneten, direkten Einsparungen von 264 Millionen Euro – insgesamt also 2,86 Milliarden Euro.
Neben all diesen Zahlenspielen stellt sich die Frage: Was halten Apotheker und Patienten von der Importförderklausel? Führt sie tatsächlich zu wirtschaftlichen Vorteilen in den Betrieben und im System? Oder ist die Importquote ein ärgerliches Bürokratiemonster und potenzielles Einfallstor für Arzneimittelfälschungen?
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