GSAV-Änderungsanträge

Hämophilie-Arzneimittel: Apotheker sollen Daten an Ärzte melden müssen

Laut dem Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sollen Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung künftig über Apotheken vertrieben werden. Apotheken sollen aber alle relevanten Behandlungsdaten an die verschreibenden Ärzte melden müssen. Letzteres sieht ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor. Außerdem sollen die Aufzeichnungspflichten künftig nicht nur für Plasmaproteine gelten, sondern für alle Arzneimittel aus diesem Therapiebereich, also auch für Antikörper.