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Pflanzenschutz
Bayer: 1,8 Milliarden Euro Schadenersatz wegen Glyphosat
Neue Niederlage für Bayer vor einem US-Gericht: Der
Agrarchemie- und Pharmakonzern hat auch den dritten wichtigen Prozess um
womöglich krebserregende Produkte der Tochter Monsanto verloren. Die
Geschworenen-Jury des zuständigen Gerichts im kalifornischen Oakland
verurteilte das Unternehmen am Montag zu Schadenersatz in Höhe von insgesamt
über zwei Milliarden Dollar (1,78 Milliarden Euro) an die beiden Kläger. Ein
Rentnerehepaar macht geltend, wegen des von der Bayer-Tochter Monsanto erzeugten,
hochumstrittenen Wirkstoffs Glyphosat an Krebs erkrankt zu sein.
Berlin – Erstellt am 14.05.2019, 07:10 Uhr

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Gemeinsame Entscheidungsfindung
Arzneimittel müssen abgesetzt werden, wenn sie im Laufe der Therapie nicht mehr indiziert sind oder in der aktuellen Situation des Patienten mehr Schaden als Nutzen anrichten. Aber so leicht wie sie vielfach verordnet werden, so schwierig scheint ihr Absetzen zu sein: Ärzte und Patienten klammern sich oft bis zum „bitteren Ende“ an einer Verordnung fest, auch wenn sie schädlich oder anderweitig inadäquat ist. Beim Thema Deprescribing, also dem achtsamen „Wegstreichen“ oder „Kürzen“ unnötiger oder schädlicher Verordnungen zum Wohle des Patienten, kommt es insbesondere auch auf eine gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient an. | Von Verena Stahl
Gemeinsame Entscheidungsfindung
Arzneimittel müssen abgesetzt werden, wenn sie im Laufe der Therapie nicht mehr indiziert sind oder in der aktuellen Situation des Patienten mehr Schaden als Nutzen anrichten. Aber so leicht wie sie vielfach verordnet werden, so schwierig scheint ihr Absetzen zu sein: Ärzte und Patienten klammern sich oft bis zum „bitteren Ende“ an einer Verordnung fest, auch wenn sie schädlich oder anderweitig inadäquat ist. Beim Thema Deprescribing, also dem achtsamen „Wegstreichen“ oder „Kürzen“ unnötiger oder schädlicher Verordnungen zum Wohle des Patienten, kommt es insbesondere auch auf eine gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient an. | Von Verena Stahl
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