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Zwischen Kaugummi und Rx-Arzneimittel
Cannabidiol: Was geht, was geht nicht?
Ob als Nahrungsergänzungsmittel, Hautcreme oder Kaugummi – Cannabidiol-(CBD)-Produkte erfreuen sich im Netz und in Drogerien zunehmender Beliebtheit. Dem nicht berauschenden Cannabis-Wirkstoff werden zahlreiche positive Gesundheitseffekte zugesprochen. Wären die CBD-Produkte nicht eine trendige Sortimentsergänzung für die Apotheken-Freiwahl?
Lange stand der nicht psychoaktive Cannabiswirkstoff Cannabidiol (CBD) im Schatten des großen Bruders Tetrahydrocannabinol (THC). Inzwischen ist daraus ein Hype geworden. CBD soll gegen Angstzustände, Zyklusstörungen, Allergien und Muskelverspannungen wirken und dabei hervorragend verträglich sein. Doch welche dieser Trendprodukte sind eigentlich verkehrsfähig?
BVL: Entweder Novel-Food oder Arzneimittel
Nach Auffassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind es die derzeit angebotenen, mit CBD angereicherten Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zumindest nicht. „Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels (Novel Food) gestellt werden“, ist seit Mitte März auf der Homepage des BVL zu lesen.
CBD
Cannabidiol
Offenbar hat das BVL eine Marktbereinigung im Sinn. Während es bei einem „normalen NEM“ ausreicht, dieses beim BVL anzuzeigen, sind die Anforderungen an neuartige Lebensmittel erheblich höher. So müssen Novel-Food-Antragsteller bei der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA ein Dossier einreichen, das unter anderem Daten über die ernährungsphysiologischen, toxikologischen und allergenen Eigenschaften sowie Informationen zu den jeweiligen Herstellungsverfahren und vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen beinhaltet. Und diese Hürde hat bisher noch kein Unternehmen genommen.
Wirbel um CBD-Öle aus Drogerien
Allerdings ist das Bundesamt nicht selbst für die Überwachung zuständig, sondern die Landesbehörden. Und da es viele CBD-NEMs immer noch gibt, lassen es manche Anbieter offenbar darauf ankommen, ob die Überwachung auf ihre Produkte aufmerksam wird. Andere wiederum scheinen nervös zu werden. So hatten Ende April die Drogerieriesen dm und Rossmann ihre CBD-Öle aus ihren Regalen geräumt. Der Hintergrund ist nicht offiziell bekannt. Dem Vernehmen nach hatte es bei dem zehnprozentigen Limucan-Öl geringfügige Überschreitungen des THC-Grenzwertes gegeben. Dieser darf nämlich 0,2 Prozent nicht überschreiten, sonst fällt das jeweilige Produkt unter das Betäubungsmittelgesetz – eine weitere Hürde für CBD-Anbieter.
Inzwischen gibt es das fünfprozentige Limucan-Öl wieder bei dm. „Wir hatten uns dazu entschieden, vorsorglich die CBD-Öle aus dem Verkauf zu nehmen. Nach erfolgter Überprüfung haben wir uns dazu entschlossen, das 5 Prozent CBD-Öl unseren Kunden wieder anzubieten“, erklärte dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer. Rossmann dagegen verzichtet weiterhin auf den Verkauf der Öle.
2 Kommentare
CBD
von Karin Ginster am 25.06.2019 um 10:26 Uhr
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Nicht überregulieren
von Krankgemacht am 31.05.2019 um 0:41 Uhr
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