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Aimovig zur Migräneprophylaxe
Erenumab: G-BA bestätigt beträchtlichen Zusatznutzen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die IQWiG-Bewertung und damit den beträchtlichen Zusatznutzen des Migräneantikörpers Erenumab bestätigt, das teilte der Zulassungsinhaber Novartis am vergangenen Montag mit. Allerdings gilt der beschlossene beträchtliche Zusatznutzen nur für Patienten, bei denen mindestens fünf vorherige Therapien zur Migräneprophylaxe erfolglos waren. Für zwei weitere Patientengruppen legte Novartis keine Daten vor.
Metoprolol beziehungsweise Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A, letzteres nur bei chronischer Migräne – wenn diese prophylaktischen Vortherapien bei Migräne keine zufriedenstellende Besserung bringen, nicht geeignet sind oder nicht vertragen werden, dann könnten Migräne-Patienten durch einen beträchtlichen Zusatznutzen vom Migräne-Antikörper Aimovig® (Erenumab) profitieren. Das ist das Fazit aus der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wie die Novartis Pharma GmbH am gestrigen Montag mitteilte.
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Bereits am 1. Februar hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sein entsprechendes Urteil gefällt, dem der G-BA nun am 2. Mai gefolgt ist. Für die Nutzenbewertung hatten sich IQWiG und G-BA aber nicht nur die austherapierten Patienten angeschaut, denen weder mit Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A geholfen werden konnte.
Welche Patientengruppen (bis jetzt) nicht von Erenumab profitieren
Der G-BA betrachtete auch „unbehandelte erwachsene Patienten und Patienten, die auf mindestens eine prophylaktische Medikation nur unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben oder für diese nicht geeignet sind“. Außerdem hat er sich als dritte Gruppe „erwachsene Patienten, die auf die medikamentösen Therapien/Wirkstoffklassen Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin nicht ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder diese nicht vertragen“ angesehen – also ohne die Therapieoptionen Valproinsäure und Clostridium botulinum Toxin Typ A.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hätte in der erstgenannten Gruppe Metoprolol oder Propranolol oder Flunarizin oder Topiramat oder Amitriptylin gedient, in der zweiten Gruppe hätten Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A entsprechend der Zulassung als zweckmäßige Vergleichstherapie zum Einsatz kommen sollen. Weil Novartis aber für keine der beiden Gruppen entsprechende Daten vorlegte, ist der Zusatznutzen für diese Gruppen laut G-BA auch nicht belegt.
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