Pankreasenzyme vom Schwein

AfD hinterfragt islambezogenen Hinweis in einem Beipackzettel

Berlin - 15.05.2019, 07:00 Uhr

 Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Prof. Axel Gehrke, will wissen, ob ein Koranzitat bei einem Pankreaspulver für muslimische Patienten notwendig ist. (Foto: imago images / Metodi Popow)

 Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Prof. Axel Gehrke, will wissen, ob ein Koranzitat bei einem Pankreaspulver für muslimische Patienten notwendig ist. (Foto: imago images / Metodi Popow)


Weshalb zitiert die Packungsbeilage eines Pankreaspulver-Präparats eine Sure des Korans? Danach erkundigt sich die AfD-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage. Außerdem will die AfD wissen, weshalb nicht auch Hinweise für andere Religionsgemeinschaften in Beipackzetteln genannt werden.

Pankreaspulver vom Schwein wird als Arzneimittel zur Behandlung von Verdauungsstörungen bei Fehlfunktion der Bauchspeicheldrüse eingesetzt. Für Patienten muslimischen Glaubens könnte die Herkunft der Enzyme problematisch sein. Doch bei medizinischen Zwecken scheint der Koran eine Ausnahme zu machen. So steht im 174. Vers der 2. Sure: „… Wer aber (aus Not) gezwungen, unfreiwillig, ohne böse Absicht und nicht unmäßig davon genießt, der hat keine Sünde damit (begangen); denn Allah verzeiht und ist barmherzig.“

Dieser Vers steht ganz unten auf dem Beipackzettel der Pankreaspulver-Präparate von der Firma Nordmark. Und zwar seit Mitte der 90er Jahre. Vor wenigen Tagen hat die AfD-Bundestagsfraktion unter Federführung ihres gesundheitspolitischen Sprechers, Professor Axel Gehrke, eine kleine Anfrage zu dem Beipackzettel eines Pankreaspulver-Präparats von Ratiopharm gestellt. (Ratiopharm bietet wie auch andere Unternehmen die Nordmark-Pankreasprodukte im Mitvertrieb an.)

Gehören religionsbezogene Hinweise zur Patientenaufklärung?

Die AfD wollte unter anderem wissen, ob die Packungsbeilagen mit dem Hinweis für muslimische Patienten mit der amtlichen Zulassung übereinstimmen würden. Und weshalb das Zitat aus Sicht der Bundesregierung für die gesundheitliche Aufklärung wichtig sei. Dass die Inhaltsstoffe vom Schwein stammen, sei an mehreren Stellen der Packungsbeilage zu lesen und inhaltliche Wiederholungen seien laut der BfArM-Bekanntmachung zur Gestaltung von Packungsbeilagen zu vermeiden.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass pharmazeutische Unternehmer der Zulassungsbehörde eine aktuelle Version der Packmitteltexte, inklusive der des Beipackzettels, vorzulegen haben. In der oben erwähnten BfArM-Bekanntmachung steht zudem, dass in der Packungsbeilage neben den Pflichtangaben gemäß § 11 Arzneimittelgesetz (AMG) auch weitere Angaben gemacht werden dürfen, sofern diese mit der Anwendung des Arzneimittels im Zusammenhang stehen, für die gesundheitliche Aufklärung der Patienten wichtig sind und den Angaben nach § 11a AMG (Vorgaben zur Fachinformation) nicht widersprechen. Und ob es die Religion theoretisch erlaubt, ein Arzneimittel einzunehmen, kann für die gesundheitliche Aufklärung durchaus relevant sein und spielt erfahrungsgemäß auch im Apothekenalltag immer wieder einmal eine Rolle.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Rechtliche Grundlagen von Arzneimittelinformation und Kennzeichnung

Packungsbeilage - Fachinformation

Was ist verboten, was ist erlaubt?

Koscher, halal und vegan

Teil 7: Pflichtangaben in der Arzneimittelwerbung

Apothekenwerbung: So sind Sie auf der sicheren Seite

Arzneimittelpackungen

Keine firmeneigenen Biosiegel

Gericht untersagt firmeneigenes Salus-Biosiegel

Streit um Biosiegel

3 Kommentare

Durchschaubar, teilweise berechtigt

von Redaktion DAZ.online am 15.05.2019 um 11:24 Uhr

Lieber Herr Mückschel,

ich weiß nicht, wo sie sie diese Unterstellung raus lesen. Ich denke darüber, dass man Intelligenz (oder Dummheit) nicht an Religion, Herkunftsland oder Ethnie festmachen kann, müssen wir an dieser Stelle nicht diskutieren (am Beruf übrigens auch nicht). Falls doch, werden die Kommentare nicht lange hier stehen bleiben.
Und vielleicht ist der Grund für diesen Hinweis einfach nur, dass es in Deutschland einfach deutlich mehr Muslime als beispielsweise Hindus gibt.
Viele Grüße
Ihre DAZ.online-Redaktion

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Durchschaubar, teilweise berechtigt

von Stefan Haydn am 15.05.2019 um 10:38 Uhr

Die Strategie der AfD hierbei ist natürlich durchschaubar.
Berechtigt ist allerdings die Frage, warum der Hnweis nicht schon früher für Juden, Hindus, etc. erfolgte.
Aber Inkonsequenz und Inkompetenz ist ja heute schon quasi eine Volkskrankheit.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Durchschaubar, teilweise berechtigt

von Roland Mückschel am 15.05.2019 um 11:12 Uhr

Ich verwehre mich gegen die Unterstellung dass die
letztgenannten Volksgruppen intelligenter wären.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.