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Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgezogen
Apotheke ohne Notdienst: „Fragen haben sich in Wohlgefallen aufgelöst“
Wie konnte es passieren, dass eine Zweigapotheke in Unna-Hemmerde seit Jahren bei der Einteilung der Nacht- und Notdienste „vergessen“ wurde? Diese Frage beschäftigt derzeit die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und die dortige Liste der BasisApotheker. Diese hatten Anfang Mai eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesgesundheitsministerium gegen die AKWL eingelegt – doch die Beschwerde soll nun zurückgezogen werden. Der erste Notdienst der Hellweg-Apotheke wird noch im Mai erfolgen.
Anfang Mai hatte die Fraktion der BasisApotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesgesundheitsministerium gegen die AKWL eingelegt. Grund war, dass eine seit Jahren als Zweigapotheke betriebene Apotheke seit 1979 keinen Nacht- und Notdienst geleistet hat. Zusätzliche Brisanz gewinnt die Geschichte, da die besagte Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde einst dem Ex-ABDA- und AKWL-Präsidenten Hans-Günter Friese gehörte und seit einigen Jahren von dessen Tochter betrieben wird. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) teilt nun mit, dass die BasisApotheker ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgezogen haben.
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Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hatte sich bereits am Montag mit Vertretern aller vier in der Kammerversammlung vertretenen Listen getroffen. Zur Erklärung: Die Kammerversammlung in Westfalen-Lippe besteht aus vier Fraktionen (Listen). Eine davon (die kleinste) sind die BasisApotheker, deren Sprecher Gunnar Müller aus Detmold ist. Daneben gibt es die Gemeinschaftsliste, die Aktive Liste und die Neue Liste.
Man habe in einer vierstündigen Sitzung den „Sachverhalt geklärt“. Dr. Christoph Klotz erklärt stellvertretend für die BasisApotheker: „Meine Befürchtungen und Fragen hinsichtlich meiner strittigen Einlassungen haben sich durch diese Anhörung im Wesentlichen in Wohlgefallen aufgelöst“. Zugleich kündigte Klotz an, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die AKWL wieder zurückzuziehen.
Erster Notdienst der Hellweg-Apotheke noch im Mai 2019
Offenbar hat die AKWL gehandelt. Wie die Kammer bekannt gibt, hat sie die Hellweg-Apotheke nun im Notdienstplan berücksichtigt. „Der erste Notdienst wird am 29. Mai 2019 erfolgen“, liest man in einer Mitteilung der AKWL. Außerdem wird ab November 2019 die Hellweg-Apotheke ihren Status als Zweigapotheke verlieren und fortan als Filial-Apotheke betrieben werden.
Update (17:50 Uhr): Mittlerweile liegt der Redaktion eine Pressemitteilung der BasisApotheker vor. Dort heißt es: „Unsere Pressemitteilung sollte ursprünglich gemeinsam mit der Kammer formuliert werden und damit Teil einer Einigung sein, die wir glaubten, mit Präsidentin Overwiening und Co. erzielt zu haben. Leider waren offensichtlich weder Frau Präsidentin noch die Kammergeschäftsführung in der Lage, während des hitzigen Gespräches am Montag und insbesondere danach einen kühlen Kopf zu bewahren und die unterschiedlichen Themen dieses ‚Informationsgespräches‘ und die dazu gemachten Äußerungen entsprechend darzustellen. Wir halten die jüngste Kammer-PM (Anm. d. R.: auf der obenstehender Artikel basiert) und die dortige Darstellung der Sachverhalte deshalb für eine Frechheit!“
Und weiter: Der von der Kammer „diktierten und von den übrigen Fraktionen durchgewunkenen Pressemitteilung“ könnten sich die Basisapotheker aus verschiedenen Gründen nicht anschließen.
Welche Gründe das genau sind, legen die Basisapotheker um Fraktionsführer Gunnar Müller hier dar.
4 Kommentare
Journalistische Grundregeln 2
von Gunnar Müller, Detmold am 18.05.2019 um 17:19 Uhr
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Journalistische Grundregeln…
von Gunnar Müller, Detmold am 15.05.2019 um 17:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Journalistische Grundregeln
von Redaktion DAZ.online am 15.05.2019 um 18:16 Uhr
Erster Notdienst
von Conny am 15.05.2019 um 14:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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