IQWiG-Projekt zur Verblisterung

Patientennutzen: Ist Verblistern besser als Stellen?  

Köln - 15.05.2019, 15:45 Uhr

Eine Befragung aus dem Jahr 2017 ergab, dass in etwa zwei Dritteln der Pflegeheime die Dauermedikation der Bewohner gestellt wird. Ein Drittel der Heime verwendet patientenindividuelle Einwegblister. (Foto: von Lieres / stock.adobe.com)

Eine Befragung aus dem Jahr 2017 ergab, dass in etwa zwei Dritteln der Pflegeheime die Dauermedikation der Bewohner gestellt wird. Ein Drittel der Heime verwendet patientenindividuelle Einwegblister. (Foto: von Lieres / stock.adobe.com)


Über den Nutzen für die Patienten und die wirtschaftlichen Vorteile bei der Verblisterung von Arzneimitteln wird erbittert gestritten. Darum hat das IQWiG dazu seit Juni 2018 einen „Rapid Report“ erstellt. Dieser wurde nun veröffentlicht, kommt aber zu keinem aussagekräftigen Ergebnis und schließt mit dem Vorschlag für eine neue Studie.

Die frühe Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat große Auswirkungen auf die Verfügbarkeit neuer Arzneimittel für die Versorgung und damit auch auf die Apotheken. Doch die Arbeit der Apotheken selbst ist üblicherweise kein Thema für das IQWiG. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet der Bericht über die patientenindividuelle Verblisterung vom 29. März, der erst am gestrigen Dienstag veröffentlicht wurde. 

Mehr zum Thema

Kriterien der Pflegeheime bei der Entscheidung für „Stellen“ oder „Verblistern“

Zwei Drittel stellen, ein Drittel lässt verblistern

Die Befürworter der patientenindividuellen Verblisterung sehen insbesondere die Verringerung von Medikationsfehlern und den Zeitgewinn für das Personal von Alten- und Pflegeheimen als Vorteile an. Außerdem soll der verringerte Verwurf Kosten sparen. Gegner beklagen, dass das Pflegepersonal den Bezug zu den Arzneimitteln verliert und kurzfristige Medikationsänderungen erschwert werden. Das IQWiG stellte sich daraufhin selbst die Aufgabe nach prospektiven Studien zur patientenindividuellen Verblisterung zu suchen. Außerdem wurde gefragt, welcher Nutzen und welche Kosten sich beim Verblistern im Vergleich zum Stellen durch Pflegekräfte ergeben. Als externe Sachverständige waren Prof. Dr. Susanne Grundke, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Saarbrücken, und Prof. Dr. Günther Neubauer, Institut für Gesundheitsökonomik, München, an dem Projekt beteiligt.

Keine Ergebnisse zum Nutzen

Das IQWiG konnte nur sieben prospektive vergleichende Studien zum Thema ermitteln, die den strengen Qualitätskriterien des Instituts genügen. Davon wurden fünf in den USA und jeweils eine in Großbritannien und Neuseeland durchgeführt. Alle beziehen sich auf selbstständig lebende Patienten, also nicht auf die entscheidende Zielgruppe der Heimpatienten. Daraufhin sieht das IQWiG keinen Anhaltspunkt für einen zusätzlichen Nutzen oder Schaden durch das Verblistern für Pflegeheimpatienten. Obwohl die ausgewählten Studien so wenig aussagen, wird nicht in einem weiteren Schritt geprüft, ob Studien mit geringerer Evidenz wenigstens einen Hinweis geben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

IQWiG-Report im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums

Wenig Evidenz zur Verblisterung

Interview mit Heike Gnekow, Inhaberin der Adler Apotheke Hamburg

Im Showroom

AOK-Projekt zur Arzneimittel-Verblisterung

Bayerische Apotheken sehen mehr Nach- als Vorteile

Neuverblisterung von Arzneimitteln

Der Streit geht weiter

Die Apotheker und das Verblistern

Eine wechselvolle Beziehung

Was bringt die Neuverblisterung für die Arzneimitteltherapiesicherheit in Alten- und Pflegeheimen?

Medikamentenmanagement oder Medikationsmanagement?

3 Kommentare

Verblistern

von Conny am 15.05.2019 um 16:14 Uhr

Und dann gibt es bei zum Beispiel Kollegen die umsonst blistern bzw. für einen Euro. Ich schaue mir das noch eine Weile an und dann kommen drei absolute Hochpreiserrezepte zufällig:) in die Apotheke. Das wars dann.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Verblistern

von Christoph Unglaub am 16.05.2019 um 9:06 Uhr

Aber verstößt kostenlos nicht gegen §299 StGB "Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr"

AW: Verblistern Kosten

von Dr Schweikert-Wehner am 16.05.2019 um 12:16 Uhr

Nach unserer internen Berechnungen liegen beim Verblistern alleine die Materialkosten bei etwa 1nem €. Die Herstellungskosten des Blisters, egal ob teilmaschinell oder komplett von Hand (Vollmaschinell gibt es in D nicht...) liegen zwischen 10-13€. Selbstmord durch Dumpingpreise: Viel Spaß dabei!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.