Verbändeanhörung

Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett

Berlin - 23.05.2019, 14:45 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium bleibt bei seinem Zeitplan für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz. (Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)

Das Bundesgesundheitsministerium bleibt bei seinem Zeitplan für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz. (Foto: imago images / Müller-Stauffenberg)


Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden. Trotz der Bedenken aus den Ministerien für Justiz und Wirtschaft bleibt das Ministerium von Jens Spahn (CDU) bei seinem Zeitplan. Das ließ das BMG bei der heutigen Verbändeanhörung in Berlin nach Informationen von DAZ.online durchblicken. Was die Gleichpreisigkeit betrifft, gibt es nur noch wenig Hoffnung für die Apotheker. Fraglich ist aber, wie etwaige Vergehen gegen die Rx-Preisbindung sanktioniert werden sollen.

Am heutigen Donnerstag hat im BMG die Verbändeanhörung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz stattgefunden. Etwas mehr als drei Stunden beschäftigten sich die geladenen Fachverbände und das Ministerium mit dem Vorhaben. Die Verbände konnten die in den schriftlichen Stellungnahmen aufgeschriebenen Forderungen nochmals konkretisieren, das BMG hatte die Möglichkeit nachzufragen.

Was den Zeitplan betrifft, sieht das Ministerium trotz der Beschwerden aus zwei anderen Ressorts offenbar keinen Grund nachzulassen. Noch vor der Sommerpause, also im Juni, soll das Vorhaben ins Kabinett. Die erste Lesung im Bundestag soll dann im September erfolgen. Ende dieses Jahres oder Anfang 2020 könnte das Apotheken-Stärkungsgesetz dann in Kraft treten.

Nicht viel Bewegung bei der Gleichpreisigkeit

Für die Apotheker ist der wichtigste Aspekt des Gesetzes sicherlich die Gleichpreisigkeit. Zur Erinnerung: Das BMG will die Rx-Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) streichen und sie ins SGB V überführen. Näheres zur Rx-Preisbindung soll dann im Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Kassen festgelegt werden – unter anderem auch die Sanktionsmöglichkeiten. Laut Entwurf sollen empfindliche Geldstrafen drohen, wenn ein Versorgungsteilnehmer gegen die Preisbindung verstößt.

Dem Vernehmen nach drehte sich die Debatte im BMG auch länger um genau diese Konstruktion. Die ABDA – vertreten durch Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und Chefjurist Lutz Tisch – soll deutlich klargestellt haben, dass man die Gleichpreisigkeit erhalten wolle und daher den AMG-Satz nicht streichen dürfe. Unterstützung bekam die ABDA vom PKV-Verband, der – wie in seiner Stellungnahme – vor den Auswirkungen einer kippenden Rx-Preisbindung gewarnt haben soll. Der PKV-Vertreter erinnerte das Ministerium auch nochmals daran, dass der fixe Arzneimittelpreis die Grundlage für die Berechnung anderer Rabatte ist, wie etwa vom 7-prozentigen Herstellerrabatt.

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Wie könnten Vergehen sanktioniert werden?

Das BMG ließ sich offenbar nicht in die Karten schauen – allerdings hatte das Ministerium den Apothekern schon am gestrigen Mittwoch mitgeteilt, dass man auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren müsse und eine Streichung des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit nicht mehr zu verhindern sei. Dr. Thomas Müller, der die Arzneimittel-Abteilung im BMG leitet, soll aber signalisiert haben, dass die Vorschläge seines Hauses zur Rx-Preisbindung durchaus nochmals korrigiert werden könnten. Derzeit befinde man sich noch in der Ressortabstimmung, um eine rechtssichere Formulierung ins Kabinett einbringen zu können, soll Müller dem Vernehmen nach gesagt haben. Sowohl das Wirtschafts- als auch das Justizministerium hatten zuvor schon juristische Bedenken angemeldet. Den beiden Ministerien gehen die Vorschläge des BMG nach dem EuGH-Urteil offenbar nicht weit genug.

Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes haben weitere Bedenken zum Thema Gleichpreisigkeit eingebracht. Aus Sicht des Kassenverbandes ist es offenbar sehr schwierig, das vom BMG geplante Sanktionierungssystem ins SGB V aufzunehmen. Auch der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand hatte schon auf der Interpharm in Stuttgart hinterfragt, wie man die Kassen mit dem SGB V dazu zwingen will, eventuelle Boni-Angebote von EU-Versendern zu sanktionieren. Zur Erinnerung: Schon jetzt ist das Rx-Boni-Verbot eigentlich Gegenstand des Rahmenvertrages zwischen Kassen und Apothekern. Der GKV-Spitzenverband hatte nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung aber mehrfach erklärt, DocMorris nicht sanktionieren zu wollen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Wir müssen aktiv werden, JETZT !

von Jetzt oder Nie am 24.05.2019 um 8:33 Uhr

Wir müssen selbst aktiv werden! Ist jedem Mitarbeiter im eigenen Betrieb die Lage klar? Lassen Sie uns unser unschätzbares Plus, die Millionen Kundenkontake deutschlandweit nutzen, sagen wir doch den Patienten die Wahrheit und klären sie über unsere Lage und Zukunft auf! Deutsches Versicherten-Geld für ausländische Kapitalgesellschaften statt Arbeitsplätze im Mittelstand? Seien Sie kreativ: Wer nicht das Kundengespräch suchen will, ein Info-Flyer als Beilage in den Kundenzeitschriften tut es auch! Tausend Flyer pro Apotheke individuell und persönlich gestaltet mal zwanzigtausend Apotheken ergibt 20.000.000 Botschaften! Lieferung im Versand trotz 60.000 fehlender LKW-Fahrer im europäischen Raum? Umweltgedanke! Verpackungsmüll! Dezentrale Versorgung statt Arbeitsplätze für Familien vor Ort? etc. etc. Sie alle kennen die Argumente, lassen Sie uns die Argumente JETZT und AKTIV nach außen tragen, tun Sie dies, solange Sie noch Kundenkontakte haben! Jeder deutsche Krankenversicherte soll von der geschäftlichen Nähe Spahn-DOMO wissen - denn der Michel ist nicht dumm und er merkt schnell wenn jemand ein falsches Spiel spielt!

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Max Müller ins BMG!

von Heiko Barz am 23.05.2019 um 20:11 Uhr

Dass es einem Mitarbeiter einer ausländischen Pseudo-Apotheke erlaubt wird, an den Beratungen zu einem Inlandproblem der Arzneimittelversorgung teilzunehmen und auch noch Forderungen zu stellen, setzt ja nun Allem „die Krone“ auf. Dabei kam es zu „Nickligkeiten“ (die würde ich gern mal im Wortlaut zu hören bekommen) zwischen den Vertretern der ABDA ( Schmitz und Tisch ) und Max Müller von DOMO. Was hat dieser Mann bei besagter Konferenz zu suchen? Wer hat den zu diesen Besprechungen geladen? Wenn natürlich wie bei ähnlichen Veranstaltungen übliche Antrittsgelder bezahlt werden müssen, um Statements und Forderungen abgeben zu können, dann wundert es, dass nicht auch Saudi-Kronprinz Oberhänsli dort auftauchte. Der Druck, den Spahn hier auf die Gesetzgebung ausübt ist doch gerade mit der Gegenwart von M.Müller sehr vordergründig. Die Bedenken vom Wirtschafts-und Justizministerium treiben Spahn zur Eile, denn wenn noch andere aufwachen und bemerken, was ihnen dort untergeschoben werden soll, dann könnte Spahn mit seiner Gesetzesvorlage baden gehen. Das allerdings würde sein Scheitern bedeuten, von Mäxchen und DOMO ganz abgesehen.
In den Foren wurde längstens vor dieser seltsamen „Zweisamkeit“ gewarnt und immer darauf hingewiesen, wie dieses Verhältnis medial bewußt in den Hintergrund gedrückt wird. Diese erlebte Offenbarung dürfte nun auch die Medien zwingen, eine objektivere Recherche zu erwirken.
Der Faktor Zeit lief bis heute für DOMO hervorragend. Nun aber tauchten kabinetsbedingt elementare Rechtsfragen auf, die jetzt natürlich ein anderes Zeitmanagement erfordern, und deshalb gibt Spahn Gas, um seine und (wessen wohl ?) Ziele noch schnell unter Dach und Fach zu bringen.
Ein elendes Spiel, es ist zum K......!

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CDU

von Karl Friedrich Müller am 23.05.2019 um 17:55 Uhr

Die CDU ist ein ganz übler Haufen geworden und unsere ABDA macht alles mit.
Spahn hat durch seine Beziehung zu DocMorris mal mindestens einen Interessenskonflikt. So, wie er sich verhält, ist er eher gekauft.
Spahn muss aus der Politik entfernt werden.
Siehe YouTube Video #rezo

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Ein Satz mit X....

von Jan Kusterer am 23.05.2019 um 16:41 Uhr

Ohne rechtlich sichere Aussagen zur Sicherung der Vorortapotheken abgespeist.
Und wo ist der Ausgleich für die letzten 15 Jahre?
150 Millionen versprochen bekommen für Dienstleistungen die erst erfunden werden müssen (und die man dann auch noch extra nebenher anbieten darf), ist kein Ersatz. sondern blanker Hohn.

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