- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- AkdÄ warnt vor Stürzen ...
Aufgrund von zwei Fallberichten
AkdÄ warnt vor Stürzen unter Methadon
Methadon ist etabliert in der Substitutionstherapie opioidabhängiger Patienten. In der Tumortherapie ist Methadon derzeit nicht offiziell anerkannt und zugelassen, die antiproliferativen Effekte gelten als umstritten. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist nun auf Risiken einer Off-Label-Tumorbehandlung mit Methadon hin: Zwei Fallberichte erreichten die AkdÄ, laut derer Methadon Stürze provozieren und entstandene Frakturen durch seine schmerzhemmende Wirkung verschleiern kann. Aber: Machen das nicht alle Opioide?
Methadon ist in Deutschland lediglich zugelassen zur Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen. Ob Methadon daneben noch antiproliferativ auf Tumoren wirkt, diskutieren Laien und Fachkreise seit Jahren kontrovers. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bewertet den antiproliferativen Effekt von Methadon derzeit als „fraglich“. Mit dieser Einschätzung ist die AkdÄ nicht allein.
Methadon zählt zu den synthetischen Opioidrezeptoragonisten und greift vorwiegend am µ-Rezeptor an. Das enantiomerenreine Levomethadon, auch L-Polamidon genannt, darf neben der Substitutionstherapie zusätzlich auch bei starken Schmerzen eingesetzt werden.
Mehr zum Thema
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses
Bundesregierung zu Methadon bei Krebs: Keine Auftragsforschung
Krebstherapie
Methadon entzaubert!?
Dennoch setzen manche Ärzte Methadon auch in der Tumortherapie ein. Die AkdÄ warnt nun, „dass die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht belegte Tumorbehandlung mit Methadon zu schwerwiegenden Folgen für die Patienten führen kann". Die Patienten seien sturzgefährdet und Frakturen könnten durch die starke analgetische Wirkung verschleiert werden, so die AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom 17.05.2019: Berichte an die AkdÄ über Stürze unter der Einnahme von Methadon: Was muss beachtet werden? „Aus der UAW-Datenbank“. „Diese Risiken sollten bei der Off-Label-Anwendung von Methadon in der Tumortherapie mit in Betracht gezogen werden“, erklärt die AkdÄ.
Zwei Fallberichte
Die von der AkdÄ vorgebrachten Sorgen stützt die Kommission auf zwei Fallberichte aus der Onkologie. Beide Glioblastompatienten erhielten nach operativen Eingriffen Bestrahlungen und Temozolamid und nahmen zusätzlich Methadon ein. Eine Patientin stürzte unter der Behandlung auf die Hüfte, die Schenkelhalsfraktur blieb zunächst unbemerkt, diese Symptomkaschierung führten die behandelnden Ärzte, so die AkdÄ, auf die Methadoneinnahme zurück. Diese lag bei 26 mg täglich und ist verhältnismäßig niedrig. Die Fachinformation zu methadonhaltigen Arzneimitteln (nur zur Substitution zugelassen!) informiert: „Die durchschnittliche initiale Tagesdosis beträgt bei Patienten, deren Opiattoleranzschwelle unbekannt oder unsicher ist, 20 mg Methadonhydrochlorid (…). In Extremfällen kann die initiale Tagesdosis bis maximal 100 mg Methadonhydrochlorid betragen“. Das zur Schmerztherapie zugelassene Levomethadon erlaubt eine Einzeldosis von 7,5 mg (entspricht 15 mg Methadon) bis maximal vier- bis sechsmal täglich, also 45 mg Levomethadon (entspricht 90 mg Methadon).
Im zweiten von der AkdÄ vorgestellten Patientenfall stürzte der Patient ebenfalls und erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Die tägliche Methadondosis war unbekannt.
1 Kommentar
Die Argumente gegen Methadon werden zunehmend absurd ...
von W.Müller am 06.06.2019 um 17:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.