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15. Zwischenahner Dialog
Apotheken im Zeitenwandel durch die Digitalisierung
Die Digitalisierung ist ein Zeitenwandel. Sie führt zu neuen Prozessen, Erwartungshaltungen und Geschäftsmodellen. Dies war eine Kernaussage beim Zwischenahner Dialog. Was das für die Arzneimittelversorgung bedeuten kann, wurde besonders anhand der Rezeptbestellungen durch das E-Health-Unternehmen „vitabook“ deutlich.
Der Zwischenahner Dialog ist ein Diskussionsforum des Landesapothekerverbandes Niedersachsen mit Gesprächspartnern aus allen Bereichen des Gesundheitswesens. Er fand am Donnerstag und Freitag zum 15. Mal statt. In seiner Begrüßung betonte der Verbandsvorsitzende Berend Groeneveld, die Apotheker seien so digital aufgestellt wie kaum ein anderer Beruf. Doch bei der Digitalisierung müssten die Würde des Kranken und die sozialen Grundwerte geachtet werden. Eine rein marktwirtschaftliche Vorgehensweise sei schlecht für die Schwachen und „den digitalen Patienten wird es nicht geben“, erklärte Groeneveld. Darum sei die App des Deutschen Apothekerverbandes für das E-Rezept diskriminierungsfrei für alle nutzbar. Außerdem müsse sich jede Digitalisierungsmaßnahme daran messen, was damit zu erreichen sei. „Die Digitalisierung ist gut, wenn sie zu weniger Irrtum im Ergebnis führt, aber nicht wenn der Weg einfacher wird“, erklärte Groeneveld.
Alles neu: Geschäftsmodelle und Unternehmenskultur
Karsten Glied, Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH, Bielefeld, forderte, neue Konzepte müssten einfach und sicher sein und einen inhaltlichen oder finanziellen Mehrwert bieten. Doch „Schutzzäune“ hätten keinen Erfolg. Denn er erwartet einen „Zeitenwandel“ mit neuen Prozessen, neuen Möglichkeiten und einem komplett veränderten Nutzerverhalten. Glied zeigte sich erstaunt, dass sich die Politik sogar auf das Geschäftsmodell des Taxi-Dienstleisters Uber einlasse, obwohl dies auf Sozialdumping angelegt sei. Die Apotheken müssten sich für den Wettbewerb mit Amazon rüsten, das zunehmend Interesse für den Gesundheitsmarkt zeige. Glied deutet die Position des Bundesgesundheitsministeriums so, dass das E-Rezept zur „Killer-Applikation“ werden soll. Gemeint ist, dass die Patienten an dieser Stelle eine grundsätzliche Veränderung bemerken. Glied mahnte, klare Ziele für die Digitalisierung zu formulieren und neue Angebote aus der Perspektive des Kunden zu sehen. Außerdem erwartet er ganz neue Ansätze für Führung, Kultur und Arbeit. Zur digitalen Wirtschaft würden Experimente gehören. Dort werde nicht lange nach dem perfekten Weg gesucht, sondern schnell etwas probiert und wieder geändert.
Freier Weg durch das Digitale Versorgung-Gesetz
Rechtsanwalt Dr. Joachim Kasper, Kassel, zeigte sich erfreut über den wenige Tage zuvor veröffentlichten Referentenentwurf für das „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG). Damit würden die rechtlichen Hindernisse für viele telemedizinische Angebote ausgeräumt. In den meisten Berufsordnungen der Ärzte sei das Fernbehandlungsverbot durch eine flexible Einzelfallentscheidung ersetzt worden. Doch auch das diesbezügliche Werbeverbot in § 9 Heilmittelwerbegesetz und das Abgabeverbot für Arzneimittel nach Fernbehandlungen in § 48 Arzneimittelgesetz würden nun aufgehoben. Handlungsbedarf sieht Kasper noch beim Bundesmantelvertrag der Ärzte und bei der Arzneimittel-Richtlinie. Die hohe Priorität der Politik für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zeigt sich auch in der Einrichtung eines neuen Referats im niedersächsischen Sozialministerium. Der Leiter dieses Referats, Dr. Christoph Seidel, betonte die großen Chancen, besonders für die sektorübergreifende Versorgung.
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