Oberlandesgericht Düsseldorf

Das gesamte Arzneimittelpreisrecht wankt

Berlin - 29.05.2019, 17:50 Uhr

Apotheken waren die ersten, die das EuGH-Urteil zu spüren bekamen, - nun folgen offenbar Hersteller und Großhändler. (b/Foto: Phagro)

Apotheken waren die ersten, die das EuGH-Urteil zu spüren bekamen, - nun folgen offenbar Hersteller und Großhändler. (b/Foto: Phagro)


Schon bevor der EuGH im Oktober 2016 sein Urteil zur Rx-Preisbindung gesprochen hatte, hatten Rechtsexperten gewarnt: Kippen die Luxemburger Richter die Rx-Preisbindung auf Apothekenebene, steht das gesamte Arzneimittelpreisgefüge auf dem Spiel. Nun zeigen zivilrechtliche Entscheidungen aus Düsseldorf, dass die Befürchtungen, dass auch die Großhandels- und Herstellerebene betroffen sind, keinesfalls aus der Luft gegriffen sind. Juristen wie Hilko J. Meyer und Morton Douglas sehen nun mehr denn je gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Eine noch nicht veröffentlichte Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf sorgt derzeit für Unruhe bei allen Beteiligten der Arzneimittellieferkette. Der Senat, der seinerzeit EuGH angerufen hat, um zu klären, ob die Arzneimittelpreisbindung für EU-ausländische Versandapotheken, die Medikamente nach Deutschland liefern, möglicherweise europarechtswidrig ist, hat sich nun mit der Frage befasst, ob dann auch die Preisbindung auf Herstellerebene obsolet ist. Konkret hat er die Berufung des Herstellers Galderma gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

Worum geht es in dem Urteil?

Geklagt hatte Galderma gegen seinen Wettbewerber Merz. Beide bieten verschreibungspflichtige Botulinumtoxin-Arzneimittel („Botox“) an: Azzalure® und Bocouture®. Pharmazeutische Unternehmen haben nach der deutschen Gesetzeslage einen einheitlichen Abgabepreis sicherzustellen (§ 78 Abs. 3 Satz 1 AMG i.V.m. § 1 Abs. 1, 4 die AMPreisV). Sie können zwar den generellen Listenpreis für ihre Medikamente frei bestimmen. Sie dürfen von diesem aber gegenüber einzelnen Abnehmern – etwa Apotheken – nicht abweichen und keine individuellen Rabatte gewähren. Solche Rabatte sind nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten.

Bei Galderma bekam man spätestens im Sommer 2018 mit, dass der Mitbewerber sein Bocouture® bei Verkäufen an ausländische Versandhändler, die ihrerseits nach Deutschland liefern, diesen einheitlichen Abgabepreis offenbar nicht einhält. Die Firma mahnte daher ihre Konkurrenz ab – ohne Erfolg. Daraufhin beantragte sie beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung. Bei Galderma war man überzeugt, dass sich Merz damit im Wettbewerb einen Vorsprung durch Rechtsbruch verschaffe. Es liege ein Verstoß gegen das geltende Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht vor, wenn das Unternehmen gegenüber ausländischen Versandapotheken Preisnachlässe auf den Herstellerabgabepreis anbiete, ankündige und/oder gewähre und dies auch noch über seine Außendienstmitarbeiter bewerbe.

Abgesehen davon, dass Merz schon das angerufene Gericht für nicht zuständig hielt, sah das Unternehmen sich auch in der Sache nicht veranlasst, die ihm vorgehaltene Geschäftspraktik aufzugeben. Es sei zu bezweifeln, ob die Regelung zum einheitlichen Abgabepreis überhaupt auf einen Auslandssachverhalt angewendet werden könne. Zudem gebe es nach der Rechtsprechung des EuGH zu den Abgabepreisen von im EU-Ausland ansässigen Versandhändlern keine Rechtfertigung mehr, die Berufsausübungsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen durch einheitliche Herstellerabgabepreise zu beschränken – jedenfalls nicht, soweit sie ausländische Versandapotheken beliefern, die ihrerseits nicht an einheitliche Apothekenpreise gebunden sind. 



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6 Kommentare

OLG Urteil

von Hans-Dieter Rosenbaum am 30.05.2019 um 11:24 Uhr

Glaubt wirklich noch irgendwer, dass die Politik sinnstiftend handeln wird ? Der geht es nunmehr um die Frage, ob Spahn Wirtschaftsminister wird. Das ist offenbar viel wichtiger. Die ABDA, die sich ausdrücklich nicht als Interessenvertreter einzelner Apotheker versteht (Originalton Schmidt), hat nun wirklich alle Hände voll zu tun mit ihrem Umzug. Was momentan passiert, passiert nun wirklich zur Unzeit. Weil jeder, der etwas bewegen könnte, sich in Scheinprobleme flüchtet. Ich weiß nicht, was soll es bedeuten ...

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.

von Anita Peter am 30.05.2019 um 6:36 Uhr

Ist ja nicht so als gäbe es kein Instrument um alles (!!) wieder ins Lot zu bringen.

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Sehr schön

von Stefan Haydn am 29.05.2019 um 22:02 Uhr

Darauf habe ich gewartet.
Dann bitte sofort her mit vergleichbaren Einkaufsrabatten für mich, sonst liegt hier ebenfalls klare Inländerdiskriminierung vor.
Pech für die KrankenKassen :-)
Eine Steilvorlage für Einkaufskooperationen, noch mehr Druck auf die Hersteller.

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Das wird spannend ....

von Bernd Jas am 29.05.2019 um 21:48 Uhr

....wenn der GKV ihre Sklaven und Knechte verloren gehen.
Und die sollen bloß nicht wieder kommen mit "rückwirkend"; wir sind am Zuge, insbesondere dann wenn das SGB V auch mit ins wanken gerät.

Morituri te salutant

Dann bedien´ ich mich auch gerne noch beim Konstantin dem Wecker:
"Und am Rand sind ein paar Unverbesserliche noch verdutzt!
Die alten Ängste, pittoresk gepflanzt
Treiben sehr bunte, neue Blüten
Die Bullen beißen wieder und der Landtag tanzt –
Endlich geschafft, ein Volk von Phagozyten!"

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Jetzt noch .....

von gabriela aures am 29.05.2019 um 19:39 Uhr

...Uber billiger tanken lassen, damit sie ihre Kampfpreise halten können, während die deutschen Taxifahrer mit Auflagen überschüttet bleiben, dann paßt ja alles.

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OLG Urteil

von Küsgens,Bernd am 29.05.2019 um 19:22 Uhr

Das wars dann wohl.

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