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Hüffenhardt-Urteil
Gesundheitsminister Lucha freut sich über Verbot des DocMorris-Automaten
Am heutigen Mittwoch musste der Versandkonzern DocMorris wegen seines Arzneimittel-Automaten im Ort Hüffenhardt eine erneute Niederlage vor Gericht einstecken. DocMorris verstößt mit dem Automaten gegen das Wettbewerbsrecht. Nach dem Gerichtsurteil meldet sich nun der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zu Wort. Er sieht die Versorgung durch die Apotheke vor Ort gestärkt und verweist auf das anstehende E-Rezept-Projekt mit den Apothekern.
Am heutigen Mittwoch verkündete der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in vier der sechs bei ihm anhängigen „Hüffenhardt“-Berufungsverfahren sein Urteil und bestätigte somit die entsprechenden Urteile der Vorinstanz. DocMorris hatte in den Gerichtsverfahren immer wieder behauptet, dass es sich bei dem Arzneimittel-Automaten, der kurzzeitig Arzneimittel abgab, bevor er vom Regierungspräsidium geschlossen wurde, um eine Spielart des Versandhandels handelte. Die Richter haben für diese Argumentation aber kein Verständnis. Es stelle keinen „Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“ (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 a AMG) dar, wenn die Arzneimittel zunächst ohne konkrete Bestellung in Hüffenhardt gelagert und dann auf Kundenwunsch abgegeben werden, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Hinzu komme, dass DocMorris Prüf- und Dokumentationspflichten verletzt habe.
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Auch in der baden-württembergischen Landespolitik war der Arzneimittel-Automat immer wieder ein Thema. Der Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha hatte sich früh gegen den Automaten ausgesprochen. Vielmehr kooperiert sein Ministerium seit einiger Zeit intensiv mit den Apothekern: Die Kammer und der Verband des Landes basteln derzeit an einem Feldversuch für das E-Rezept, das das Ministerium von Lucha mit etwa einer Million Euro unterstützt. Im Juni sollen die ersten E-Rezepte in zwei Testregionen verschickt werden. Dass der DocMorris-Automat nun gleich in mehreren Gerichtsurteilen als nicht rechtskonform bezeichnet wurde, erfreut Lucha. Wörtlich teilte er mit:
Mit der heutigen Entscheidung des OLG Karlsruhe sehe ich die Versorgung der Menschen durch Präsenzapotheken gerade auch im ländlichen Raum grundsätzlich gestärkt. Es gehört zu unserer Idee vom Leben im Quartier, dass wir die wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Gesundheits-Infrastruktur, also auch den unmittelbaren Kontakt mit Ärzten und Apothekern, im ganzen Land aufrechterhalten und sicherstellen wollen. Innovative Ansätze auch bei der Arzneimittelversorgung sind im Rahmen des rechtlich Möglichen aber natürlich sehr wichtig. Auch in diesem Bereich wird die Digitalisierung weiter voranschreiten, und das ist auch gut so. Wir unterstützen deshalb die bundesweit erstmalige Erprobung eines elektronischen Rezepts hier in Baden-Württemberg im Rahmen des Modellprojekts GERDA“.
Strobl (CDU) befürwortete den Automat
Doch innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung gab es auch andere Stimmen zum Hüffenhardter Automaten. Thomas Strobl (CDU), Innen- und Digitalminister, sagte in einem Interview im Jahr 2016: „So eine automatisierte Apotheke kann den Menschen zeigen, welche Vorteile, welchen Nutzen sie aus der Digitalisierung ziehen können.“
Die Chancen, dass DocMorris jemals wieder über einen Automaten Arzneimittel abgeben darf, sind mit dem heutigen Tag jedoch noch weiter gesunken. Und die Bundesregierung plant derzeit noch eine weitere Hürde für solche automatisierten Versorgungsmodelle: Im geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium klarstellen, dass jegliche Arzneimittelabgaben über Automaten verboten sind, sofern sie nicht räumlich mit einer Apotheke verbunden sind. Die ABDA ist ganz gegen Automaten, wie sie in ihrer Stellungnahme klarmacht.
3 Kommentare
Strobl und der Automat
von Dr.Diefenbach am 31.05.2019 um 12:40 Uhr
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Automatenverbot
von I bins am 31.05.2019 um 11:33 Uhr
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Automatenverbot
von I bins am 31.05.2019 um 11:33 Uhr
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