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GSAV
Die Importförderklausel bleibt, wird aber unter die Lupe genommen
Die Importförderklausel wird vorerst nicht aus dem SGB V
gestrichen. Nach Informationen von DAZ.online haben sich Union und SPD mit
Blick auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) darauf
verständigt, dass nur Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendende
Zytostatika nicht mehr der Importpflicht unterliegen sollen. Die SPD hatte
eigentlich eine komplette Streichung gefordert. Statt dieser gänzlichen
Abschaffung sollen der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium
die Förderklausel allerdings prüfen. Und der Bundestag soll über die Notwendigkeit der Klausel entscheiden.
Am morgigen Mittwoch kommt der Gesundheitsausschuss des Bundestages zusammen, um über das GSAV zu entscheiden. Am Donnerstag soll das Vorhaben dann im Plenum verabschiedet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das Gesetz vor einiger Zeit eingebracht, um in erster Linie auf die Arzneimittelskandale des Sommers zu reagieren. Auch für Apotheker sind einige wichtige Punkte enthalten: Es geht etwa um neue Regeln bei Arzneimittel-Rückrufen, strenge Vorgaben bei der Apothekeninspektion und neue Regelungen zur Lieferfähigkeit in Rabattverträgen. Hier sehen Sie nochmals einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Gesetzes:
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Seit Monaten wird auch darüber spekuliert, ob mit dem GSAV die Importförderklausel aus dem SGB V kippt. Nach dem Lunapharm-Skandal im vergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel über ein riesiges Lieferanten-Netzwerk nach Deutschland kamen, wurden die Rufe nach einer Streichung lauter. Ärzte, Arzneimittelexperten und insbesondere die Bundesländer setzen sich seitdem vehement für eine Abschaffung der Regelung in § 129 des SGB V ein.
In der Bundespolitik war die Importförderklausel zuletzt ein Streitthema: Die SPD beharrte auf einer kompletten Abschaffung – die gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach bezeichneten die Importpflicht als veraltet. In der Union war man etwas zurückhaltender: Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der wie der größte Importeur Kohlpharma aus dem Saarland stammt, setzte sich Medienberichten zufolge für den Erhalt der Klausel ein – einige Gesundheitspolitiker waren wohl aber auch für die Abschaffung. Und so fand man unionsintern einen Kompromiss: Die Quote solle nur für Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendende Zytostatika gestrichen werden. Gleichzeitig soll demnach der GKV-Spitzenverband innerhalb von drei Jahren eine grundsätzliche Evaluierung der Regelung vorlegen.
2 Kommentare
Saarland über alles
von ratatosk am 04.06.2019 um 18:41 Uhr
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Klauseln
von Roland Mückschel am 04.06.2019 um 11:53 Uhr
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