GSAV

Die Importförderklausel bleibt, wird aber unter die Lupe genommen

Berlin - 04.06.2019, 11:30 Uhr

Die Importförderklausel soll es weiterhin geben. Sie soll allerdings nicht mehr für Biopharmazeutika und parenteral anzuwendende Zytostatika gelten. Und: Im Bundestag wird es einen Beschluss dazu geben. (c / Foto: Kohlpharma)

Die Importförderklausel soll es weiterhin geben. Sie soll allerdings nicht mehr für Biopharmazeutika und parenteral anzuwendende Zytostatika gelten. Und: Im Bundestag wird es einen Beschluss dazu geben. (c / Foto: Kohlpharma)


Die Importförderklausel wird vorerst nicht aus dem SGB V gestrichen. Nach Informationen von DAZ.online haben sich Union und SPD mit Blick auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) darauf verständigt, dass nur Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendende Zytostatika nicht mehr der Importpflicht unterliegen sollen. Die SPD hatte eigentlich eine komplette Streichung gefordert. Statt dieser gänzlichen Abschaffung sollen der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium die Förderklausel allerdings prüfen. Und der Bundestag soll über die Notwendigkeit der Klausel entscheiden.

Am morgigen Mittwoch kommt der Gesundheitsausschuss des Bundestages zusammen, um über das GSAV zu entscheiden. Am Donnerstag soll das Vorhaben dann im Plenum verabschiedet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das Gesetz vor einiger Zeit eingebracht, um in erster Linie auf die Arzneimittelskandale des Sommers zu reagieren. Auch für Apotheker sind einige wichtige Punkte enthalten: Es geht etwa um neue Regeln bei Arzneimittel-Rückrufen, strenge Vorgaben bei der Apothekeninspektion und neue Regelungen zur Lieferfähigkeit in Rabattverträgen. Hier sehen Sie nochmals einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

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Kabinett bringt GSAV auf den Weg

Seit Monaten wird auch darüber spekuliert, ob mit dem GSAV die Importförderklausel aus dem SGB V kippt. Nach dem Lunapharm-Skandal im vergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel über ein riesiges Lieferanten-Netzwerk nach Deutschland kamen, wurden die Rufe nach einer Streichung lauter. Ärzte, Arzneimittelexperten und insbesondere die Bundesländer setzen sich seitdem vehement für eine Abschaffung der Regelung in § 129 des SGB V ein.

In der Bundespolitik war die Importförderklausel zuletzt ein Streitthema: Die SPD beharrte auf einer kompletten Abschaffung – die gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach bezeichneten die Importpflicht als veraltet. In der Union war man etwas zurückhaltender: Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der wie der größte Importeur Kohlpharma aus dem Saarland stammt, setzte sich Medienberichten zufolge für den Erhalt der Klausel ein – einige Gesundheitspolitiker waren wohl aber auch für die Abschaffung. Und so fand man unionsintern einen Kompromiss: Die Quote solle nur für Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendende Zytostatika gestrichen werden. Gleichzeitig soll demnach der GKV-Spitzenverband innerhalb von drei Jahren eine grundsätzliche Evaluierung der Regelung vorlegen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Saarland über alles

von ratatosk am 04.06.2019 um 18:41 Uhr

AKK hat sich toll eingeführt ! Strengere Apothekenkontrollen, ne is klar, nicht dubiose Verschiebebahnhöfe in Europa werden kontrolliert, sondern da wo es einfach ist und in diesem Zusammenhang auch unsinnig. Allenfalls die Zytostatikaherstellung wäre, da sehr anfällig, sicher verbesserungsfähig.
Es ist eigentlich bald egal, aber wenn SPD und CDU als hohle Hüllen abtreten, schlechter kanns kaum werden !
Ist bald besser gleich Staatsdiener , alimentiert , zu werden, als dieses schäbige Trauerspiel an Verwaltung und Politik

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Klauseln

von Roland Mückschel am 04.06.2019 um 11:53 Uhr

Warum streicht ihr nicht jeden Liefer- Vertrag und
nehmt nur eine Regelung auf:
1. DIE APOTHEKEN HABEN NICHT IN JEDEM
FALL ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG.

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