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Änderung der Verschreibungsverordnung
Dosierung soll auf jedes Rezept
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“, das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.
Ärzte sollen künftig nicht nur das Arzneimittel auf dem Rezept verordnen, sondern auch Angaben zur Dosierung machen. So wünscht es das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll diese Dosierungspflicht rechtlich verankern. Der Referentenentwurf hierzu formuliert wörtlich: „Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“.
Was ändert sich?
Doch was soll nun genau geändert werden? Konkret soll § 2 AMVV präzisiert werden. Zunächst werden zwei Nummern, die sich auf Rezepturarzneimittel beziehen, zusammengefasst. So werden in Absatz 1 die Nummern 4a und 7 zusammengefasst. Der neue § 2 Absatz 1 Nr. 4a soll dann folgendermaßen lauten:
Die Verschreibung muss enthalten: bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung“.
Keine Dosierung bei Medikationsplan
Dadurch wird die Nummer 7 frei. Sie wird mit der Regelung zur Angabe der Dosierung ersetzt. Zugleich wird bestimmt, dass die vorgesehene ärztliche Pflicht zur Dosierungsangabe unter bestimmten Voraussetzungen entfällt – beispielsweise, wenn der Patient ohnehin einen Medikationsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mitgegeben hat. Die neugefasste AMVV lautet in § 2 Absatz 1 Satz 7:
Die Verschreibung muss enthalten: die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat“.
In der Begründung verweist der Referentenentwurf darauf, dass die EU-Richtlinie über die Ausübung der der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bereits bestimme, dass auf Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem die Behandlung stattfindet (sog. Cross-Border-Verschreibungen), die Dosierung anzugeben ist. Dies soll nun also auch auf deutschen Verschreibungen, die hierzulande eingelöst werden, der Fall sein. Jedenfalls dann, wenn kein Medikationsplan vorliegt. „Die neue Vorschrift trägt im Rahmen des Medikationsprozesses zu einer verbesserten Transparenz für alle Beteiligten bei und somit auch zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit“, begründet das BMG die Änderung.
7 Kommentare
falsche Dosierung auf Rezept
von Andreas Seifert am 06.06.2019 um 11:51 Uhr
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BMG völlig inkompetent
von ratatosk am 06.06.2019 um 8:28 Uhr
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Das auch noch! Dosierung auf jedes Rezept
von Dietmar Roth, Rottenburg am 06.06.2019 um 7:57 Uhr
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Schwachsinn in Reinkultur
von Hans-Dieter Rosenbaum am 05.06.2019 um 18:53 Uhr
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AW: Schwachsinn in Reinkultur
von Heiko Barz am 05.06.2019 um 21:20 Uhr
cui bono
von knofel am 05.06.2019 um 18:51 Uhr
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Dosierung auf Rezept
von Zöller Peter am 05.06.2019 um 17:30 Uhr
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