Änderung der Verschreibungsverordnung

Dosierung soll auf jedes Rezept

„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“, das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.