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Änderung der Verschreibungsverordnung
Dosierung soll auf jedes Rezept
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine
grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“,
das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle
Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem
Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.
Berlin / Stuttgart – 05.06.2019, 09:30 Uhr

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Dosierung soll auf jedes Rezept
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine
grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“,
das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle
Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem
Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.
Dosierung soll auf jedes Rezept
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine
grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“,
das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle
Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem
Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.
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