Amgen-Erfolg vor dem Bundesgerichtshof

Sanofi bekommt keine vorläufige Zwangslizenz für Praluent

Berlin - 05.06.2019, 11:45 Uhr

Sanofi und Amgen streiten um ein Patent. Nun hat Sanofi eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. ( r / Foto: Sanofi)

Sanofi und Amgen streiten um ein Patent. Nun hat Sanofi eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. ( r / Foto: Sanofi)


Sanofi und Amgen streiten schon seit geraumer Zeit um ihre PCSK9-Inhibitoren Praluent (Alirocumab) und Repatha (Evolocumab). Im September vergangenen Jahres wies das Bundespatentgericht Sanofis Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis des Amgen-Patents zurück – nun bestätigte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung.

Sanofi vertreibt in Deutschland das Arzneimittel Praluent®, das den Wirkstoff Alirocumab enthält. Es handelt sich um einen monoklonalen Antikörper, der gegen das Proprotein Convertase-Subtilisin-Kexin Typ 9 (PCSK9) gerichtet ist. Dieses Protein beeinträchtigt den Abbau zu hoher Spiegel von Lipoproteinen niedriger Dichte (LDL-Cholesterinspiegeln). Alirocumab hemmt das PCSK9-Protein und bewirkt damit eine Verringerung des LDL-Cholesterinwerts im Blut.

Amgen vertreibt unter der Bezeichnung Repatha® ein Arzneimittel, das den ebenfalls gegen das Protein PCSK9 gerichteten Antikörper Evolocumab enthält. Der Konzern ist zudem Inhaberin des europäischen Patents 2 215 124, das antigenbindende Proteine gegen das Protein PCSK9 betrifft, also auch Alirocumab. Sanofi versucht derzeit, dieses Patent anzufechten. Gleichzeitig geht Amgen in Deutschland gegen den französischen Konkurrenten wegen Verletzung des Patents vor. Außerdem streitet Sanofi vor dem Bundespatentgericht um eine Zwangslizenz. Dabei steht eine Summe von etwa zehn Millionen Euro auf dem Spiel.

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Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ging es nun darum, wie es bis zu dieser Entscheidung um die Zwangslizenz weiter gehen soll. Sanofi will erreichen, dass ihm die Benutzung der Erfindung durch das Arzneimittel Praluent in vier näher bezeichneten Abgabeformen vorläufig gestattet wird. Das Patentgericht wies diesen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im vergangenen September zurück.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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