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Apotheken-Stärkungsgesetz
Sollte die Apothekenreform vom Bundesrat mitbeschlossen werden?
Schaut man sich den Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes genauer an, fällt auf: Das Bundesgesundheitsministerium plant, das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates durchzubringen. Das ist unüblich – schließlich sollen mit dem Vorhaben unter anderem die Apothekenbetriebsordnung und die Arzneimittelpreisverordnung geändert werden. Aber was wäre eigentlich für die Apotheker besser? Eine schnelle Gesetzgebung oder ein größeres Mitspracherecht der Länder?
Im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz fällt ein Satz gleich am Anfang des Papieres besonders auf: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen…“, steht da. Somit ist klar: Hierbei handelt es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt: Der Bundesrat beschäftigt sich zwar mehrfach mit dem Vorhaben, kann aber nur einen Einspruch einlegen, die der Bundestag wiederum zurückweisen kann. Somit ist die Verabschiedung des Gesetzes nicht zwingend an die Länderkammer geknüpft.
Ganz im Gegenteil dazu heißt es in zustimmungspflichtigen Gesetzen am Anfang des Entwurfes: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen…“ Ein solches Gesetz muss also vom Bundesrat mitbeschlossen werden. Kommt kein Beschluss zustande, kann ein Gesetz auch im Bundesrat komplett scheitern. Aber wann ist ein Gesetz zustimmungspflichtig? In der Regel ist dies so, wenn entweder die Verfassung geändert werden soll, die Finanzen der Bundesländer betroffen sind oder die Organisations- und Verwaltungshoheit der Bundesländer verändert werden soll.
Verwaltungs- und Organisationshoheit der Länder
Kennt man die Inhalte des Apotheken-Stärkungsgesetzes, kommt
man eigentlich automatisch auf die Schlussfolgerung, dass der Bundesrat
zustimmen müsste. Denn: Mit dem Vorhaben sollen sowohl die
Apothekenbetriebsordnung als auch die Arzneimittelpreisverordnung angepasst werden. Die
Umsetzung der Apothekenbetriebsordnung wird von den Länderbehörden kontrolliert. Somit wirkt sich das geplante
Gesetz also sehr wohl auf die „Organisations- und Verwaltungshoheit der
Bundesländer“ aus. Die Arzneimittelpreisverordnung ist ohnehin eine Verordnung, die bei einer Änderung grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Was wäre aber von Vorteil für die Apotheker? Klar ist: Gleich mehrere Bundesländer sind in Sachen Gleichpreisigkeit klar auf der Seite der Apotheker. Insbesondere auf dem Bayerischen Apotheker in Bamberg wurde kürzlich klar, dass Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) die Rx-Preisbindung nicht aufgeben will. Huml sprach sich deutlich dafür aus, den Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) nicht zu streichen. Die Ministerin deutete sogar an, dass sie eigentlich weiterhin das Rx-Versandverbot favorisiere.
3 Kommentare
dieses Jahres keine Große Koalition mehr
von Kleiner Apotheker am 05.06.2019 um 18:06 Uhr
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Mit oder ohne Bundesrat?
von Heiko Barz am 05.06.2019 um 13:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Apothekenreform
von Roland Mückschel am 05.06.2019 um 9:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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