Übergangsregelungen

Neuer Rahmenvertrag: Stillhalteempfehlung für den Juli

Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 SGB V gibt es keine Übergangsregelungen. Dennoch empfiehlt der GKV-Spitzenverband nach Informationen aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes, Retaxationen für einige Fälle im Juli auszusetzen.