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Übergangsregelungen
Neuer Rahmenvertrag: Stillhalteempfehlung für den Juli
Im
neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 SGB V gibt es
keine Übergangsregelungen. Dennoch empfiehlt der GKV-Spitzenverband nach
Informationen aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes, Retaxationen für einige
Fälle im Juli auszusetzen.
Süsel – Erstellt am 07.06.2019, 13:30 Uhr

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Im
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keine Übergangsregelungen. Dennoch empfiehlt der GKV-Spitzenverband nach
Informationen aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes, Retaxationen für einige
Fälle im Juli auszusetzen.
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keine Übergangsregelungen. Dennoch empfiehlt der GKV-Spitzenverband nach
Informationen aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes, Retaxationen für einige
Fälle im Juli auszusetzen.
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