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Ab August
Rote-Hand-Briefe werden in ABDA-Datenbank eingepflegt
Mit Rote-Hand-Briefen informieren Hersteller in Absprache mit den Behörden über erhebliche, neu erkannte Arzneimittelrisiken, bei denen es unmittelbaren Handlungsbedarf gibt. In Apotheken landen diese zumeist ganz klassisch per Fax. Ab August 2019 werden sie zusätzlich bei dem jeweiligen Arzneimittel in der ABDA-Datenbank zu finden sein.
Über das Modul „Plus X“, das obligatorischer Bestandteil der
ABDA-Datenbank ist, stehen für Fertigarzneimittel derzeit die Fach- und Gebrauchsinformationen, Informationen
zur Teilbarkeit und Sondengängigkeit, Fotos der Darreichungsform und
Beschreibung ihrer Merkmale sowie behördlich beauflagtes Schulungsmaterial („Blaue
Hand“) zur Verfügung. Ab August werden
nun auch Rote-Hand-Briefe und
Informationsbriefe beim jeweiligen Arzneimittel zu finden sein und über
erhebliche, neu erkannte Arzneimittelrisiken informieren. Später werden die
Hinweise dann in die Fach- und Gebrauchsinfos aufgenommen.
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Weiterhin in den AMK-Meldungen
Weil Rote-Hand-Briefe, die Hersteller in Absprache mit den Behörden verschicken, unmittelbaren Handlungsbedarf nach sich ziehen – auch für Apotheker –, soll in der Kasse ein Symbol bei dem betroffenen Fertigarzneimittel auf einen aktuellen Rote-Hand-Brief hinweisen. Ein halbes Jahr soll auf das Vorliegen der Dokumente hingewiesen werden. Dann sollen die Informationen aus dem Schnellzugriff verschwinden. Im System bleiben sie aber.
Die Bereitstellung in den Apotheken erfolgt mit einem Update ihres Software-Anbieters. Unabhängig davon sollen aber die Inhalte der Rote-Hand-Briefe auch weiterhin als AMK-Meldungen über die „Aktuelle Info“ verfügbar sein.
Darüber hinaus plant die Abdata weitere Verbesserungen. So sollen ab Herbst 2019 neue Funktionen zur Verfügung stehen, zum Beispiel beim Interaktionscheck.
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