Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben
wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher
Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Was weiterhin für Vorbereitungen zu
treffen sind, hängt davon ab, wohin die Reise geht – nämlich, ob das Ziel einer
der Staaten des Schengener Abkommens ist oder nicht.
Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist
dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Diese Bescheinigung gemäß
Artikel 75 des Schengener Abkommens muss von der zuständigen
Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Wichtig: Für jedes BtM muss eine
Extra-Bescheinigung ausgestellt werden, und sie gilt maximal 30 Tage.
1 Kommentar
Codein in Thailand
von Jürgen Barth am 13.06.2019 um 7:43 Uhr
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