Peter S.

Insolvenzverfahren gegen Bottroper Zyto-Apotheker eröffnet

Karlsruhe - 17.06.2019, 10:15 Uhr

Das Amtsgericht Essen hat das Insolvenzverfahren gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. eröffnet. (c / Foto: imago images / biky)

Das Amtsgericht Essen hat das Insolvenzverfahren gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. eröffnet. (c / Foto: imago images / biky)


Wegen Zahlungsunfähigkeit hat das Amtsgericht Essen das Insolvenzverfahren gegen den zu zwölf Jahren Haft verurteilten Apotheker eröffnet. Unklar ist, inwiefern Betroffene mögliche Ansprüche werden durchsetzen können. Ein Verhandlungstermin in einem Zivilverfahren wurde aufgrund des Insolvenzverfahrens kurzfristig aufgehoben.

Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Insolvenzgericht in der vergangenen Woche ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. eröffnet, wie zuerst der WDR berichtet hat. Auslöser waren laut einer öffentlichen Bekanntmachung des Gerichts ein am vergangenen Dienstag eingegangener Antrag des Apothekers, sowie ein im Dezember 2018 eingegangener Antrag eines Gläubigers. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht den Essener Rechtsanwalt Klaus Siemon bestimmt. Auch die Staatsanwaltschaft Essen hatte vor einigen Monaten einen Insolvenzantrag gestellt.  

Insolvenzgläubiger sollen ihre Forderungen bis zum 8. August anmelden. Für den 21. August ist eine Gläubigerversammlung einberufen, bei der der Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. S. hat beantragt, dass er im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens anschließend von seiner Restschuld befreit wird.

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Das Landgericht (LG) Essen hatte den Apotheker im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt – wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in rund 15.000 Fällen und wegen Betrugs bei fast 60 monatlichen Abrechnungen mit den Krankenkassen. Außerdem ordneten die Richter die Einziehung eines Wertersatzbetrages in Höhe von 17 Millionen Euro an – und sie verhängten ein lebenslanges Berufsverbot. Der Apotheker, dessen Anwälte auf Freispruch plädiert hatten, wie auch die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, mehr als 60.000 Rezepturen gefälscht und rund 56 Millionen Euro betrügerisch abgerechnet zu haben. Die Anklage hatte dabei nicht nur unterdosierte Krebsmittel als Fälschung angesehen – sondern alle Rezepturen, die im Reinraumlabor von S. hergestellt wurden. Der Grund: Laut Staatsanwaltschaft wies die Dokumentation des Apothekers durchgängig Mängel auf – und in seinem Labor hätten keine ausreichenden Hygienestandards geherrscht. Zeugen hatten teils davon berichtet, der Apotheker habe in Straßenkleidung im Reinraumlabor gearbeitet und offenbar auch seinen Hund mit ins Labor genommen. Die Richter des LG Essen haben ihn in den Fällen freigesprochen, in denen sie keine Unterdosierung als erwiesen angesehen haben – da es keine konkreten Belege für Kontaminierungen der Zubereitungen gegeben habe.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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