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Delegiertenversammlung in Hessen
Funke: Mein Vertrauen in Spahn ist überschaubar
Ursula Funke, Kammerpräsidentin in Hessen, gehört nicht zu
denen in der Standesvertretung, die die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4
AMG als gegeben hinnehmen. Das macht sie bei der Delegiertenversammlung am
heutigen Dienstag noch einmal sehr deutlich. „Wir müssen weiter kämpfen!“,
forderte sie ihre Kollegen auf. Außerdem
äußerte sie sich zu der geplanten Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den
geschäftsführenden ABDA-Vorstand. Das Ansinnen dahinter verstehe sie. Die
Art des geplanten Beschlusses kritisierte
Funke allerdings.
Die Apothekerkammer Hessen setzt sich weiterhin für die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit ein. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution an die Bundesregierung fordern die Delegierten, § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG nicht zu streichen und damit ein klares Bekenntnis zur bewährten Struktur. Sollten die Bedenken nicht berücksichtigt werden, hält die Delegiertenversammlung an der für den Erhalt der Gleichpreisigkeit sichersten Lösung fest. Nämlich verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen.
Die Resolution im Wortlaut:
Um die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheke vor Ort zu erhalten, ist die Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe an jeden Patienten in Deutschland unerlässlich. Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen – die gewählten Vertreter der rund 6300 hessischen Apothekerinnen und Apotheker – halten daher die im Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Apotheke vor Ort vorgesehene Streichung von § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG für falsch und systemgefährdend. Die Delegiertenversammlung fordert die Bundesregierung auf, § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG nicht zu ändern. Durch eine ausschließliche Überführung dieser Regelung in das SGB V gilt die Preisbindung nur für gesetzlich Versicherte und greift nicht mehr für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Die Versorgung der Patienten würde damit zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die Grundlage für Arzneimitteltherapiesicherheit und die schnelle, sichere und flächendeckende Versorgung vor Ort. Daher fordert die Landesapothekerkammer Hessen von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu dieser bewährten Struktur und fordert sie auf, mit dem vorgesehen Gesetz zur Stärkung der Apotheke vor Ort auch wirklich die Apotheke vor Ort zu stärken und Maßnahmen zur Sicherung der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ergreifen. Grundlage hierzu ist der Erhalt der Regelung im Arzneimittelgesetz.
Sollte die Bundesregierung diese Einwände nicht berücksichtigen, hält die Delegiertenversammlung an der für die Gleichpreisigkeit sichersten Lösung fest, verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Versandhandel auszuschließen.
Die Verabschiedung der Resolution folgte auf ein leidenschaftliches Plädoyer von Kammerpräsidentin Ursula Funke für den Erhalt des fraglichen Abschnittes im AMG, in dem die Preisbindung für ausländische Arzneimittelversender derzeit noch verankert ist. Während sie einen chronologischen Abriss über die Ereignisse und Beschlüsse seit dem EuGH-Urteil gab, ließ Funke immer wieder Unverständnis und Kritik an der Einstellung einiger Kollegen aus den Mitgliedsorganisationen sowie der obersten ABDA-Spitze durchblicken.
So sagte sie beispielsweise zur ABDA-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Apothekenstärkungsgesetzes: „Ich bin mir sicher, dass alle Vertreter der Mitgliedsorganisationen das Beste wollen für unser Apothekenwesen und die Arzneimittelversorgung. Wir haben wirklich stundenlang gerungen für den richtigen Weg – wohlwissend, dass das, was wir beschließen, von der Politik nicht unbedingt umgesetzt wird. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man seine Sicht der Dinge artikulieren und auch in der Stellungnahme zum Ausdruck bringen muss. Wenn ich aber die Stellungnahme so schreibe, wie es der Adressat hören möchte, dann ist das nicht meine Meinung und auch die Interessenvertretung, die man wahrzunehmen hat.“
5 Kommentare
ABDA-Stellungnahme
von Dirk Krüger am 19.06.2019 um 13:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: ABDA-Stellungnahme
von Dr.Diefenbach am 19.06.2019 um 17:12 Uhr
AW: ABDA-Stellungnahme
von Heiko Barz am 20.06.2019 um 2:22 Uhr
AW: ABDA-Stellungnahme
von Dr.Diefenbach am 20.06.2019 um 17:25 Uhr
Argumente
von Roland Mückschel am 19.06.2019 um 12:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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