Das System der Festbeträge
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt, in welchen Gruppen Arzneimittel mit einem Festbetrag zusammengefasst werden können. Dabei gibt es drei Typen von Gruppen:
- Präparate mit denselben Wirkstoffen,
- Präparate mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen sowie
- Präparate therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen.
Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der G-BA auch Darreichungsformen und Indikationen. Sobald der Ausschuss eine Entscheidung über eine neue Gruppe bzw. die Erweiterung einer Gruppe gefällt hat, wandert das Verfahren in den GKV-Spitzenverband. Der Kassenverband führt ein Stellungnahmeverfahren durch und legt anschließend die Erstattungshöchstgrenzen für die Gruppe fest. Der Kassenverband kann auch bestehende Festbeträge ändern.
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