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Mehr als 4000 Arzneimittel in 2018
Arzneimittel auf Ebay – BMG will Gesetzeslage prüfen
Seit Jahren kämpft der Verein Freie Apothekerschaft gegen die zunehmenden Arzneimittel-Verkäufe auf Internetportalen wie Ebay oder Ebay Kleinanzeigen. Im vergangenen Jahr hat der Verein mehr als 4000 Medikamente registriert, die illegal angeboten wurden. Die Linken-Politikerin und Apothekerin Sylvia Gabelmann hat das Bundesgesundheitsministerium dazu befragt. Und siehe da: Das Ministerium erklärt, man wolle die aktuelle Gesetzeslage überprüfen, um eventuelle „Strafbarkeitslücken“ zu schließen.
Immer häufiger werden Arzneimittel (OTC und Rx) von Privatverkäufern illegal über Verkaufsportale angeboten und verkauft. Haarwuchsmittel, Nasenspray, Insulin, Antibiotika und sogar Contergan – alles Arzneimittel, die schon via Ebay verkauft wurden. Die Freie Apothekerschaft hat diese Angebote seit Jahren im Visier und weist Politik, Behörden und die Medien immer wieder auf diesen Missstand hin. Der Verein führt auch ein eigenes Register über illegale Arzneimittel-Angebote. 2017 waren es laut Freie Apothekerschaft etwa 2700 Arzneimittel, die über Ebay, Ebay Kleinanazeigen oder andere Portale angeboten wurden. Dem Verein zufolge ist die Zahl im vergangenen Jahr auf knapp über 4000 geklettert, etwa 1000 Präparate davon waren verschreibungspflichtig.
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Die Freien Apotheker hatten sich mit ihrer Beschwerde auch schon einmal direkt an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewendet. Die Antwort aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fiel relativ gelassen aus. Das BMG stellte klar, dass das Arzneimittelgesetz (AMG) klar sei und solche Angebote verbiete. Doch der Verein wollte sich damit nicht zufrieden geben: Denn die Zahl der Angebote steigt – und gleichzeitig steigt dem Verein zufolge auch die Anzahl der Portale, auf denen Medikamente angeboten werden.
Die Freien Apotheker schrieben in den vergangenen Monaten daher mehrere Bundestagsmitglieder an, darunter auch die Linken-Politikerin und Apothekerin Sylvia Gabelmann. Die Politikerin griff das Thema auf und befragte das BMG in einer schriftlichen Frage zu diesem Thema. Gabelmann wollte unter anderem wissen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, die Betreiber der Plattformen strafrechtlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Antwort aus dem Ministerium liegt DAZ.online vor.
BMG: 916 registrierte Fälle, Unterscheidung aber nicht möglich
Das Ministerium weist zunächst auf die Zahl der registrierten Fälle von illegal gehandelten Arzneimitteln hin. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind unter der Schlüsselnummer 716430 (Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette) für das Jahr 2018 demnach insgesamt 916 Fälle erfasst worden. Allerdings: Eine weitere Aufschlüsselung gibt es laut BMG nicht. Es ist also unmöglich festzustellen, welche dieser erfassten Fälle über das Internet und im Speziellen über Verkäufer-Plattformen gingen.
Das ist offenbar auch dem BMG ein Dorn im Auge. Das Ministerium erinnert in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag der Großen Koalition: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es möglich sein muss, auch Straftaten, die unter Nutzung des Internets begangen werden, effektiv zu verfolgen. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht vor, dort, wo Strafbarkeitslücken bestehen, eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einzuführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten wie z.B. das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen.“
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