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Apotheken-Stärkungsgesetz
BMG/ABDA: Notdienstpauschale und BtM-Vergütung soll steigen!
Die Apotheker können doch mit einer höheren Notdienstpauschale und einer verbesserten BtM-Vergütung rechnen. Im neuen Kabinettsentwurf zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz sind zwar beide Maßnahmen gestrichen. Sowohl die ABDA als auch das Bundesgesundheitsministerium weisen aber explizit darauf hin, dass die Maßnahmen weiterhin vorgesehen sind – sie sollen nur einen separaten Weg über das Bundeswirtschaftsministerium nehmen.
Am heutigen Donnerstag ist ein erster Kabinettsentwurf des geplanten Apotheken-Stärkungsgesetzes bekannt geworden. Darin hat das BMG insbesondere in Sachen Gleichpreisigkeit nachgebessert: Im neuen Entwurf ist nun klargestellt, dass sich (Versand-)Apotheken, die hierzulande an der GKV-Versorgung teilnehmen wollen, an den Rahmenvertrag halten müssen. Und Apotheken, für die dieser Rahmenvertrag wirkt, müssen einen einheitlichen Abgabepreis gewähren und dürfen Versicherten keine Zuwendungen zukommen lassen. Das Problem der Nicht-Beteiligung des PKV-Bereiches an der Preisbindung bleibt zwar nach wie vor ungelöst, dafür scheint dem Ministerium klar geworden zu sein, dass seine vorherige Regelung auch für den GKV-Bereich nicht funktioniert hätte.
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Eine andere Auffälligkeit im neuen Entwurf sorgte aber ebenfalls für viel Aufruhr im Apothekerlager: Die ursprünglich geplanten Verbesserungen bei der Notdienstpauschale und der Vergütung für die BtM-Abgabe waren nicht mehr enthalten. Restlos gestrichen. Unter dem Punkt „Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ ist lediglich noch der für die Vergütung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehene Zusatz-Zuschlag von 20 Cent je Rx-Packung vorgesehen. Doch nun ist klar: Die beiden anderen Maßnahmen sind nicht ganz unter den Tisch gefallen, sie sollen nur per Verordnung vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden.
ABDA: Aus formalen Gründen erlässt das BMWi eine Verordnung
Ein ABDA-Sprecher erklärte gegenüber DAZ.online: „Nach unseren Informationen ist die Anhebung der Vergütung für Nacht- und Notdienste der Apotheken sowie für die Dokumentationsaufwände bei der Abgabe von Betäubungsmitteln weiterhin in der bereits im Referentenwurf vorgesehenen Höhe vorgesehen. Aus formalen Gründen sollen diese Schritte, die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung erfordern, lediglich in einem gesonderten Verfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber erfolgen.“
Ein BMG-Sprecher bestätigte dieses Vorgehen. Und es ist auch eigentlich genauso vorgesehen: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist federführend zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung und hat den Auftrag, bei anstehenden Änderungen eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Das bekannte Honorargutachten wurde genau aus diesem Grund auch vom BMWi und nicht vom BMG in Auftrag gegeben.
5 Kommentare
blind
von Karl Friedrich Müller am 21.06.2019 um 9:17 Uhr
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Taschenspieler im BMG?
von Horst Wycisk am 21.06.2019 um 8:52 Uhr
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AW: Taschenspieler im BMG
von Dr.Diefenbach am 21.06.2019 um 10:26 Uhr
Was benötigen Präsenzapotheken?
von Ulrich Ströh am 20.06.2019 um 20:10 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 20.06.2019 um 17:59 Uhr
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