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Ab 1. Juli
Auch OTC und Kosmetik: Phagro bietet neues Rücknahmeverfahren an
Das Rücknahmeverfahren des pharmazeutischen Großhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel (APG) hat sich bewährt. Zum 1. Juli bietet der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels nun auch ein Rücknahmeverfahren für OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel und Kosmetika an – allerdings muss sich der betreffende Hersteller, anders als beim APG-Verfahren, zuvor mit dem Phagro darüber einigen.
Kiste auf, Ware und ausgefülltes Formular rein, Kiste zu, dem Fahrer mitgeben, fertig. Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Veranlassung der Behörden oder eines pharmazeutischen Unternehmers zurückgerufen, erfolgt die Rücknahme in vielen Fällen über den pharmazeutischen Großhandel und über das sogenannte APG-Verfahren. Das gibt es bereits seit 1986. Durchgeführt wird es von der PSG Phagro-Service-Gesellschaft mbH (PSG), einer Tochtergesellschaft des Phagro, die sich unter anderem um Abwicklung und Organisation von Rücknahmeverfahren für Arzneimittel kümmert.
So würden Organisationsaufwand und damit Kosten minimiert, indem die Apotheken die Abwicklung mit den pharmazeutischen Großhändlern wirtschaftlich durchführen und Hersteller die unwirtschaftliche Einzelrücksendung aus Apotheken vermeiden können, ist dazu auf der Homepage der PSG zu lesen. Denn die Alternative ist die Abwicklung über den Hersteller, bei der die Apotheke meist die Ware per Post zurücksenden und das Porto vorstrecken muss.
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Voraussetzungen für die Rücknahme
Zum 1. Juli hat die PSG ihr Angebot erweitert. Konnten bislang nur Rx-Arzneimittel über diesen Weg zurückgesandt werden, wird dann auch ein Rücknahmeverfahren für OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte/In-vitro-Diagnostika, Lebensmittel (NEM) und Kosmetika über den pharmazeutischen Großhandel angeboten.
Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied zum bekannten APG-Verfahren: Es kommt nur zustande, wenn sich die beauftragende Firma mit jedem Mitgliedsunternehmen des Phagro individuell über die jeweilige Handlingsgebühr geeinigt hat. Hat man sich über alle Details geeinigt, erstellt die PSG ein Rücknahme-Formular. Das wird dann wie die APG- Formulare unter anderem in der DAZ veröffentlicht – mit einem von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) redaktionell begleiteten Informationstext des Herstellers über den Rückruf oder die Rücknahme.
Hat man sich noch nicht auf alle Details geeinigt oder gibt es noch keinen Begleittext, wird auch kein Formular veröffentlicht. Der Phagro weist zudem darauf hin, dass der jeweilige Hersteller, dessen Ware zurückgerufen wird, Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen der Apotheke zum Rücknahmeverfahren ist. Kommt keine Rücknahme über den Phagro zustande, steht es jedem pharmazeutischen Großhändler frei, individuell eine Rücknahme inklusive oder exklusive der Apotheken mit dem Hersteller zu vereinbaren. Dann gibt es aber auch kein Rücknahmeformular in der DAZ oder PZ. Und auch wenn der Hersteller sich entschließt, die Rücknahme selbst abzuwickeln, wird kein Rücknahmeformular veröffentlicht.
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