Was bedeutet vorrätig, lieferfähig, nicht verfügbar, in
Vertrieb und außer Vertrieb?
Eine wesentliche Neuerung im Rahmenvertrag ist § 2, in dem wichtige im Rahmenvertrag verwendete Begriffe
definiert werden, unter anderem zur Verfügbarkeit.
Vorrätig: Das abzugebende Arzneimittel ist in der Apotheke vorhanden.
Lieferfähig: Das
abzugebende Arzneimittel ist bei vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen
vorrätig beziehungsweise von diesen vom pharmazeutischen Unternehmer beziehbar.
Nicht verfügbar: Ein
Arzneimittel kann innerhalb angemessener Zeit nicht beschafft werden.
In beziehungsweise außer Vertrieb: Das Arzneimittel ist im Preis- und
Produktverzeichnis („Lauer-Taxe“) gelistet und der Vertriebsstatus hat den Wert
„in Vertrieb“ beziehungsweise „außer Vertrieb“
(AV).
3 Kommentare
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von Kassensklave am 28.06.2019 um 12:00 Uhr
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Rahmenvertrag
von Kellner am 27.06.2019 um 13:38 Uhr
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Rezeptformular
von Karl Friedrich Müller am 27.06.2019 um 7:51 Uhr
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