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Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Sumatriptan ohne Rezept und Ibu-Saft schon ab drei Monaten
Einmal im halben Jahr setzt sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zusammen und spricht über OTC- und Rx-Switches. Vergangene Woche war es wieder soweit. Diesmal stand auf der Agenda unter anderem ein Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sumatriptan. Außerdem sollte darüber diskutiert werden, ob alte Antihistaminika mit sedierender Wirkung bei Patienten über 65 Jahren künftig nur noch auf Rezept zu haben sein sollen.
Schafft Sumatriptan endlich den OTC-Switch? Bereits 2013 wurde dies diskutiert. Damals ging es um orales und nasales Sumatriptan sowie außerdem um orales Zolmitriptan. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht empfohlen. Die Sache ist dann aber im Bundesrat gescheitert. Die im Verordnungsentwurf aufgeführten Bedingungen für die Entlassung aus der Verschreibungspflicht umfassten sehr umfangreiche Änderungen der Packungsbeilagen und Fachinformationen und seien in der Praxis nicht umsetzbar, hieß es damals. Nun hat der Sachverständigenausschuss sich dafür ausgesprochen, dass Sumatriptan zumindest zur oralen Anwendung in der Stärke 50 mg ohne Rezept zu haben sein soll. Es wäre nach Nara- und Almotriptan das dritte OTC-Triptan – und das Triptan, mit dem es die meisten Erfahrungen gibt.
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Außerdem hat sich der Ausschuss, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist, in seiner Sitzung vergangene Woche damit befasst, ob „alte“ Antihistaminika für Personen über 65 Jahren künftig rezeptpflichtig werden sollen. Hier empfiehlt der Sachverständigenausschuss mehrheitlich dem Verordnungsgeber, dies abzulehnen. Allerdings sprachen sich die Experten dafür aus, sich weiter mit dem Thema zu befassen, und zwar unter Berücksichtigung der betreffenden Einzelsubstanzen.
Ibuprofensaft und Ketoprofen-Lysinsalz
Weiter lag dem Ausschuss ein Antrag vor, die Gabe von Ibuprofensaft schon für Kinder ab drei Monaten zu ermöglichen. Bislang lautet die Ausnahme von der Verschreibungspflicht laut Arzneimittelverschreibungsverordnung: „Ibuprofen in flüssigen Zubereitungen ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile für Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten ….“. Hier war der Sachverständigenausschuss mehrheitlich dafür, diesem Antrag zuzustimmen. Ketoprofen-Lysinsalz zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, halten die meisten Ausschussmitglieder dagegen für keine gute Idee – hier lautet die Empfehlung, den Antrag abzulehnen. Positiv wurde über Zubereitungen aus Imidacloprid und Permethrin zur Anwendung bei Hunden befunden: Der Sachverständigenausschuss empfiehlt einstimmig, dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zuzustimmen.
Folgt das Bundesgesundheitsministerium den Empfehlungen des Ausschusses, leitet es eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung per Rechtsverordnung ein. Stimmt der Bundesrat dieser Änderungsverordnung zu, ist der Switch beschlossene Sache. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger kann er dann in Kraft treten.
1 Kommentar
Sumatriptan
von Tanja Liedtke am 22.10.2019 um 20:28 Uhr
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