Satzungsleistungen

Neuer Homöopathie-Konflikt in der Großen Koalition deutet sich an

Berlin - 03.07.2019, 07:00 Uhr

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und GBA-Chef Josef Hecken sind gegen eine Kostenerstattung für homöopathische Behandlungen. Die Union hält dagegen. (Foto: imago images / McPhoto)

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und GBA-Chef Josef Hecken sind gegen eine Kostenerstattung für homöopathische Behandlungen. Die Union hält dagegen. (Foto: imago images / McPhoto)


SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach will Krankenkassen die Kostenerstattung von Homöopathie verbieten. „Wir müssen in der Groko darüber reden“, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“. Ihm zufolge sollen auch freiwillige Leistungen, also die Satzungsleistungen, der Krankenkassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein. Es ist nicht das erste Mal, dass es in der SPD Widerstand gegen die Erstattung von Homöopathika gibt. Die Union hält allerdings dagegen.

Der SPD-Gesundheitsexperte verweist mit seinem Vorstoß auf die jüngsten Entwicklungen in Frankreich. Dort hat die Oberste Gesundheitsbehörde kürzlich festgestellt, dass Homöopathika wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam seien. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt. „Im Sinne der Vernunft und der Aufklärung sowie des Patientenschutzes ist es auch in Deutschland falsch, dass Kassen aus Marketinggründen Homöopathie bezahlen“, erklärte Lauterbach auf Twitter. Lauterbach sagte auch, dass die Homöopathie ein „Abkehr von der Wissenschaft“ bedeute.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der über die Pflichtleistungen der Kassen entscheidet, unterstützt Lauterbach. Behandlungsmethoden ohne klaren Beleg für Wirksamkeit und Nutzen sollten „nicht noch dadurch geadelt werden, dass sie von Kassen als Satzungsleistungen bezahlt werden“, sagte der GBA-Vorsitzende Josef Hecken dem „Tagesspiegel“.

Kritik an Lauterbachs Vorschlag kommt aus der Union. Deren gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag, findet es falsch, die freiwilligen Leistungen der Versicherer zu beschränken. „Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren“, sagte sie in dem Zeitungsbericht. Sie halte es für richtig, die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu wahren.

Unstimmigkeiten in der Großen Koalition

Es ist nicht das erste Mal, dass die SPD das Thema aufgreift. Die SPD Bremen hatte 2017 einen Antrag zum Bundesparteitag gestellt, in dem klargestellt wurde, dass es keinen wissenschaftlich belegten Nutzen der Homöopathie gebe. Die Sozialdemokraten forderten damals nicht nur das Ende der Kostenerstattung für solche Präparate sondern auch die Aufhebung der Apothekenpflicht für Homöopathika.

Und auch innerhalb der Unionsfraktion scheint es verschiedene Meinungen zu diesem Thema zu geben. Völlig überraschend gab die Fraktion Ende Juli 2017 eine Pressemitteilung heraus, in der sich Mechthild Heil, damalige Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, über die Homöopathie beschwerte. Heil störte sich daran, dass die Inhaltsstoffe der Homöopathika nicht in deutscher Sprache auf den Packungen stehen, sie forderte eine Streichung der Apothekenpflicht für Homöopathika.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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