Neuer Rahmenvertrag

Darf man den Preisanker überschreiten?

Laut Rahmenvertrag setzt die ärztliche Verordnung den sogenannten Preisanker. Konkret heißt das, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder ein vorhandener Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann, darf das abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Was kann man tun, wenn nur ein teureres verfügbar ist? Darf man den Preisanker dann überschreiten?