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Neuer Rahmenvertrag
Darf man den Preisanker überschreiten?
Laut Rahmenvertrag setzt die ärztliche Verordnung den
sogenannten Preisanker. Konkret heißt das, wenn es keinen Rabattvertrag gibt
oder ein vorhandener Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann, darf das
abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Was
kann man tun, wenn nur ein teureres verfügbar ist? Darf man den Preisanker dann
überschreiten?
Stuttgart – 04.07.2019, 05:00 Uhr

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Darf man den Preisanker überschreiten?
Laut Rahmenvertrag setzt die ärztliche Verordnung den
sogenannten Preisanker. Konkret heißt das, wenn es keinen Rabattvertrag gibt
oder ein vorhandener Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann, darf das
abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Was
kann man tun, wenn nur ein teureres verfügbar ist? Darf man den Preisanker dann
überschreiten?
Darf man den Preisanker überschreiten?
Laut Rahmenvertrag setzt die ärztliche Verordnung den
sogenannten Preisanker. Konkret heißt das, wenn es keinen Rabattvertrag gibt
oder ein vorhandener Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann, darf das
abgegebene Arzneimittel nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Was
kann man tun, wenn nur ein teureres verfügbar ist? Darf man den Preisanker dann
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