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Neuer Rahmenvertrag
Keine Generika und trotzdem im Generikamarkt
Für die meisten patentgeschützten Wirkstoffe gibt es als
Alternative zum Original nur Importe. In manchen Fällen wird aber ein Original von
zwei Herstellern vertrieben oder unter zwei Warenzeichen von einem
Hersteller mit gleichen Indikationen. Nach dem neuen Rahmenvertrag wirkt sich
das auf die Abgaberangfolge aus.
Stuttgart – Erstellt am 05.07.2019, 14:00 Uhr

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EU-Kommission verlängert Glyphosat-Zulassung
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