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TeleClinic-Modellversuch
Missbrauch mit E-Rezept verhindert
Eine aufmerksame Mainzer Apothekerin hat den Missbrauch eines E-Rezepts im Zuge des TeleClinic-Modellversuchs vereitelt: Ein Nutzer hatte versucht, seine elektronische Verordnung über Diazepam mehrfach und bei verschiedenen Apotheken einzulösen. Dafür hat er offenbar das E-Rezept-System manipuliert. Laut dem Betreiber wurden die Sicherheitsmaßnahmen inzwischen weiter optimiert.
Seit Anfang 2018 können Ärzte in Baden-Württemberg im Zuge der Fernbehandlung Arzneimittel verordnen, auch wenn sie den Patienten vorher nicht persönlich untersucht haben. Möglich macht dies ein Modellversuch unter Beteiligung des Münchner Telemedizin-Anbieters TeleClinic. Dafür, dass das ausgestellte E-Rezept in der vom Patienten gewählten Apotheke landet, sorgt apotheken.de, der Online-Service des Deutschen Apotheker Verlags. Nun ist es einem Nutzer dieses Angebots offenbar gelungen, das System so zu manipulieren, dass er dasselbe E-Rezept über Diazepam 10 mg N1 über vier Wochen hinweg in verschiedenen Apotheken einreichen konnte. Dank einer aufmerksamen Mainzer Apothekerin blieb es beim Missbrauchsversuch. Das verordnete Diazepam wurde nur einmal abgegeben.
Sicherheitslücken geschlossen
Laut TeleClinic und apotheken.de wurden die bis dahin unbekannten Angriffspunkte auf das System identifiziert. „Wir konnten nachstellen, wie die Sicherheitsvorkehrungen ausgetrickst wurden und haben diese Möglichkeit sofort unterbunden“, so TeleClinic-CEO Katharina Jünger. „Der Täter hat mit hoher krimineller Energie und technischem Know-how gehandelt“, so Jünger. Man prüfe die Einleitung rechtlicher Schritte. Thomas Koch, Leiter von apotheken.de, betonte gegenüber DAZ.online, dass sofort nach Bekanntwerden des Missbrauchsversuchs weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden: „Wir haben die Übermittlung des E-Rezepts noch sicherer gemacht. Wir können garantieren, dass diese Art des Betrugs nicht mehr möglich ist.“
Der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz informierte in einem Rundfax seine Mitglieder über den Fall. Elektronische Rezepte über Diazepam 10 mg N1 für einen Björn S. aus Mainz sollten nicht beliefert werden. Überhaupt sei für Apotheken in Rheinland-Pfalz „die Belieferung elektronischer ärztlicher Verschreibungen gegenwärtig (noch) unzulässig“. Zwar weist auch der LAV darauf hin, dass die Aufhebung des entsprechenden Verbots nunmehr im GSAV geregelt ist. Allerdings sei das neue Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist jedoch in Bälde zu rechnen.
1 Kommentar
Was ist denn nun ein E Rezept?
von Christoph Stackmann am 08.07.2019 um 9:27 Uhr
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