Stellungnahme zur AMVV-Änderungsverordnung

ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe

Die ABDA begrüßt, dass künftig grundsätzlich eine Dosierungsangabe auf ärztlichen Verordnungen zu vermerken ist. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung stellt sie aber auch klar: Fehlt die Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.