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Stellungnahme zur AMVV-Änderungsverordnung
ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe
Die ABDA begrüßt, dass künftig grundsätzlich eine Dosierungsangabe
auf ärztlichen Verordnungen zu vermerken ist. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur
Arzneimittelverschreibungsverordnung stellt sie aber auch klar: Fehlt die
Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.
Berlin – 08.07.2019, 10:00 Uhr

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ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe
Die ABDA begrüßt, dass künftig grundsätzlich eine Dosierungsangabe
auf ärztlichen Verordnungen zu vermerken ist. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur
Arzneimittelverschreibungsverordnung stellt sie aber auch klar: Fehlt die
Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.
ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe
Die ABDA begrüßt, dass künftig grundsätzlich eine Dosierungsangabe
auf ärztlichen Verordnungen zu vermerken ist. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur
Arzneimittelverschreibungsverordnung stellt sie aber auch klar: Fehlt die
Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.
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