- DAZ.online
- News
- Politik
- Zerfledderte ...
Kanzleramt
Zerfledderte Apothekenreform soll am 17. Juli ins Bundeskabinett
Das Apotheken-Stärkungsgesetz soll offenbar am 17. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das geht aus einer vorläufigen Tagesordnung des Kanzleramtes hervor, die DAZ.online vorliegt. Dabei fällt auf, dass das Bundesgesundheitsministerium das Vorhaben in ein Gesetz mit mehreren begleitenden Verordnungen aufgeteilt hat. Neben dem Apothekenhonorar sollen nun auch die geplanten Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung per Verordnung geregelt werden. Damit könnte das Ministerium mögliche Konflikte im Bundestag umgehen.
Geht nun doch alles ganz schnell? In den vergangenen Wochen war es ruhig geworden um das Apotheken-Stärkungsgesetz. Zwar wurde kürzlich eine erste Version der Kabinettsvorlage bekannt, die auf den 13. Juni datiert war. Doch in der Apothekenbranche geht man aufgrund noch laufender Abstimmungen zwischen dem BMG und anderen Ministerien davon aus, dass noch mindestens ein weiterer Entwurf vorgelegt wird. Wann genau diese finale Kabinettsvorlage ans Licht kommt, um im Regierungskabinett dann beschlossen werden zu können, stand bislang in den Sternen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versprach in der vergangenen Woche jedoch: Noch im Juli soll die geplante Apothekenreform im Kabinett besprochen werden. Offenbar lässt sein Ministerium nun Taten folgen: DAZ.online liegt eine vorläufige Tagesordnung der Sitzung des Kabinetts vom 17. Juli vor, auf der gleich mehrere für den Apothekenmarkt relevante Eintragungen stehen. Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist dort als sogenannter „O-Top“ aufgeführt – also ein „ordentlicher“ Tagesordnungspunkt, der vom/von der einreichenden Minister/-in mündlich begründet und anschließend gegebenenfalls diskutiert wird. Eine weitere Eintragung zum Apothekenmarkt ist in der „Top-1-Liste“, also in der Liste von Verordnungen und Gesetzen, die ohne gesonderte Aussprache gebündelt verabschiedet werden sollen. Dort heißt es: „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“
Sammelverordnung fürs Apothekenhonorar und die ApBetrO
Konkret bedeutet das: Spahns Ministerium hat nun mehrere wichtige Teile des Gesetzes aussortiert, um sie separat in einer Sammelverordnung zu regeln. Bereits bekannt war, dass das BMG die Honorar-Anpassungen in den Bereichen Notdienstpauschale und BtM-Vergütung an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ausgegliedert hat. Per Einzelverordnung sollen das BMWi und das BMG nun gemeinsam die nötigen Anpassungen an der Arzneimittelpreisverordnung vornehmen. Das hatte das BMG kürzlich bereits klargestellt. Zur Erinnerung: Die Notdienstpauschale soll auf etwa 350 pro geleistetem Dienst steigen, während die BtM-Vergütung auf 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer steigen soll.
Hier können Sie nochmals alle bislang im Paket enthaltenen Neuregelungen nachlesen.
4 Kommentare
Politik
von Karl Friedrich Müller am 09.07.2019 um 7:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Zer-Spa(h)nungs-Politik ... alles für „unsere Gesundheit“ ...
von Christian Timme am 09.07.2019 um 6:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
17.Juli
von Conny am 08.07.2019 um 16:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: es eilt
von J.M.L. am 09.07.2019 um 9:55 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.