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Digitale Versorgung-Gesetz
Bundeskabinett beschließt TI-Anbindungsfrist für Apotheker
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vom
Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)
beschlossen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung
des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Für die Apotheker ist wichtig, dass
sie sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden
müssen. Einige wichtige Passagen zur Einführung der elektronischen
Patientenakte waren zuletzt aus dem Gesetz herausgefallen – ebenso wie ein
Honorar für die Apotheker, wenn sie E-Medikationspläne bearbeiten.
Berlin – 10.07.2019, 09:30 Uhr

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