Digitale Versorgung-Gesetz

Bundeskabinett beschließt TI-Anbindungsfrist für Apotheker

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Für die Apotheker ist wichtig, dass sie sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden müssen. Einige wichtige Passagen zur Einführung der elektronischen Patientenakte waren zuletzt aus dem Gesetz herausgefallen – ebenso wie ein Honorar für die Apotheker, wenn sie E-Medikationspläne bearbeiten.