TK, AOK BW, Barmer halten still

DAK und vdek lehnen Friedenspflicht zum neuen Rahmenvertrag ab

Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gibt es keine Übergangsregelungen. Trotzdem hatte der Deutsche Apothekerverband um eine einmonatige „Friedenspflicht" für einige Fallkonstellationen gebeten. Der GKV-Spitzenverband stellt nun klar: Man habe den Mitgliedern diese zwar empfohlen – ob sich die einzelnen Kassen daran halten, sei aber unklar. Gegenüber DAZ.online erklärte ein DAK-Sprecher allerdings, dass der vdek und auch die DAK eine grundsätzliche Stillhaltempfehlung ablehnen. Die AOK Baden-Württemberg, die Barmer und die TK sehen das anders.