Gesundheitsministerin Agnès Buzyn

Frankreich streicht Kostenerstattung für Homöopathie

Berlin - 10.07.2019, 10:20 Uhr

Frankreichs Gesundheitsministerin Agnès Buzyn will einen stufenweisen Ausstieg aus der Kostenerstattung für Homöopathika. (s / Foto: imago images / IPS press)

Frankreichs Gesundheitsministerin Agnès Buzyn will einen stufenweisen Ausstieg aus der Kostenerstattung für Homöopathika. (s / Foto: imago images / IPS press)


Die nationale Krankenversicherung Frankreichs darf ab Januar 2021 keine homöopathischen Arzneimittel mehr erstatten. In einem Interview mit der Tageszeitung „Le Parisien“ erklärt Gesundheitsministerin Agnès Buzyn, dass die Kostenerstattung schon im kommenden Jahr von derzeit 30 Prozent auf dann 15 Prozent reduziert wird. 2021 gebe es dann gar keine Kostenerstattung mehr. Buzyn folgt damit der Empfehlung der obersten Gesundheitsbehörde Frankreichs.

Die Diskussion um die Kostenerstattung der Homöopathie in Frankreich ist entscheiden: Die nationale Krankenversicherung, in der etwa 80 Prozent aller Bürger Frankreichs versichert sind, soll ab dem 1. Januar 2021 keine homöopathischen Präparate teilerstatten. Das Gesundheitsministerium, das über das französische Erstattungsrecht entscheidet, wird dazu eine Regelung vorlegen. In dem Interview mit „Le Parisien“ erklärt Gesundheitsministerin Buzyn, dass sie sich für eine Übergangsregelung entschieden habe, weil die Patienten an die Umstellung herangeführt werden müssten.

Zur Begründung verweist Buzyn auf das Jahr 1984. Damals entschied das Gesundheitsministerium, dass Homöopathika erstattet werden sollen. „Es war eine Entscheidung, die die Industrie stärken sollte.“ Nun gebe es aber eine eine Studienauswertung der obersten Gesundheitsbehörde (HAS). Insgesamt hätten sich die Experten 800 Studien zum möglichen Nutzen der Homöopathie für den Patienten angeschaut. Die Schlussfolgerung sei gewesen, dass der Zusatznutzen mit Placebo vergleichbar sei.

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Zur Erinnerung: Im letzten Jahr hatte sich das Ministerium für Solidarität und Gesundheit an die HAS gewandt. Sie sollte den Nutzen der derzeit erstattungsfähigen homöopathischen Arzneimittel beurteilen. In der hierfür zuständigen Transparenzkommission der HAS sind Ärzte, Apotheker, Epidemiologen, Methodologen, aber auch Patienten und Anwender vertreten. Ihr Fazit: Die Wirksamkeit der Homöopathie sei nicht ausreichend nachgewiesen, um die weitere Erstattung der Mittel zu rechtfertigen, so die Schlussfolgerung der Transparenzkommission. Es gebe keine Hinweise auf eine Wirksamkeit in den 24 untersuchten Symptomen oder Krankheiten, darunter postoperative Schmerzen, Vorbeugung von Entzündungen, Kopfschmerzen und Migräne, Asthma, Infektionen der Atemwege, allergische Rhinitis, Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Durchfall und viele mehr. Weiterhin kritisiert die Kommission methodische Mängel in den Studien und dass diese die Bevölkerung nur unzureichend abbildeten.



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1 Kommentar

In Europa sind uns fast alle Länder voraus

von ratatosk am 11.07.2019 um 9:56 Uhr

Wir fallen immer mehr zurück. Eine klare vernünftige Entscheidung. Auch hier wieder die Frage - wo sind die sonst so unvermeidlichen sog. Experde Lauterbach und Glaeske ? sonst immer Klappe auf, hier hätten sie mal Grund, aber man hört nichts. Kein bezahltes Gutachten dazu im Auftrag, das man evaluieren und QMS technischer erstellten kann?

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