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Debatte über Satzungsleistungen
KBV: Kassen sollten keine Homöopathie erstatten
Frankreichs Gesundheitsministerin Agnès Buzyn hat angekündigt, dass die nationale Krankenversicherung ab 2021 alle Teilerstattungen für Homöopathika stoppen wird. Eine solche Debatte über die Erstattung von Homöopathika gibt es seit Jahren auch in Deutschland. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bringt sie nun wieder auf die Tagesordnung: KBV-Chef Dr. Andreas Gassen will nicht, dass die Solidargemeinschaft für Homöopathika bezahlt.
Während alle Franzosen zumindest derzeit noch ein Recht auf eine 30-prozentige Teilerstattung von homöopathischen Produkten haben, ist das in Deutschland anders: Hierzulande ist die Homöopathie nicht Teil des GKV-Leistungskataloges (außer als nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder bis zwölf Jahren, mit Entwicklungsstörungen sogar bis 18 Jahren, § 34 SGB V). Allerdings können die Krankenkassen solche Arzneimittel freiwillig, also in besonderen Programmen, (teil)erstatten. Sie können das in sogenannten Satzungsleistungen festhalten.
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Mit Blick auf die Entwicklungen in Frankreich sollte aus Sicht des KBV-Vorsitzenden Andreas Gassen damit nun aber Schluss sein. „Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“. Und weiter: „Wer homöopathische Mittel haben möchte, soll sie auch bekommen, aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft.“ Gassen begrüßte in der Zeitung den Vorstoß aus Frankreich.
In der Großen Koalition gibt es divergierende Meinungen
Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat sich kürzlich gegen die Kostenerstattung von Homöopathie durch gesetzliche Krankenkassen ausgesprochen. „Wir müssen in der GroKo darüber reden“, hatte er Anfang Juli gesagt. Ihm zufolge sollen auch freiwillige Leistungen der Krankenkassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kassen entscheidet, unterstützt Lauterbach.
Gegenwind gab es allerdings aus der Union: Karin Maag, die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, will die Satzungsleistungen der Kassen nicht beschränken. „Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren“, sagte sie. Sie halte es für richtig, die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu wahren. Allerdings: Auch in der Unionsfraktion gibt es Gegner der Homöopathie-Erstattung. 2017 hatte die Fraktion sogar eine Pressemitteilung herausgegeben, in der CDU/CSU die Erstattung und die Apothekenpflicht von Homöopathika hinterfragten.
1 Kommentar
Scheuklappendiskussion
von Christoph Gulde am 11.07.2019 um 13:01 Uhr
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