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Lieferengpässe bei Arzneimitteln
Ärzte-Präsident fordert Arzneimittelreserve
Apotheken und Großhändler sind verpflichtet, Arzneimittel für den durchschnittlichen Einwochen- beziehungsweise Zweiwochenbedarf vorrätig zu halten – nicht so die pharmazeutischen Hersteller. Auch über eine nationale Arzneimittelreserve verfügt Deutschland nicht. Angesichts der nicht abreißenden Lieferengpässe wäre dies sinnvoll, findet der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt.
„Gemeldete Lieferengpässe für Humanarzneimittel in Deutschland (ohne Impfstoffe)“: 479 Einträge umfasst die Engpass-Liste beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch wenn hierunter nicht ausschließlich Erstmeldungen zu Arzneimittelengpässen fallen, sondern auch Änderungs- und Löschmitteilungen, lässt die lange Liste erahnen, dass Arzneimittellieferengpässe ein durchaus relevantes Problem darstellen. Die Engpassliste beim BfArM bildet zudem längst nicht alle Arzneimittel ab, die derzeit knapp sind, denn „die Meldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel“, also sie sind rein freiwillig. Zusätzlich fehlen beim BfArM alle Engpässe, die es bei Impfstoffen gibt, diese werden separat beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst.
„Allgemeinheit“ sollte relevante Arzneimittel bevorraten
Die Engpässe treffen letztlich alle, die in die Arzneimittelversorgung involviert sind: Patienten, Ärzte, Apotheker und Großhändler. Der neue Präsident der Bundesärztekammer und Nachfolger von Frank Ulrich Montgomery, Klaus Reinhardt, schlägt Alarm. Seiner Ansicht nach muss auch der Staat für eine zuverlässige Arzneimittelversorgung sorgen. Er fordert: „Für relevante Medikamente sollte man eine nationale Arzneimittel-Reserve aufbauen, um die Versorgung der Bevölkerung jederzeit gewährleisten zu können.“ Welche relevanten Medikamente in welchem Umfang die „Allgemeinheit“ vorhalten sollte, könnten zum Beispiel „Krankenversicherungen, Ärzte, Politik und Pharmaindustrie gemeinsam festlegen“, sagte Reinhardt im Gespräche mit der Rheinischen Post.
Apotheken zum Arzneimittelvorrat verpflichtet
Im Gegensatz zu der pharmazeutischen Industrie und einer staatlichen Arzneimitteleserve, sind auch Großhändler sowie die Apotheken bereits jetzt schon verpflichtet, Arzneimittel vorrätig zu halten. Für Apotheken regelt dies die Apothekenbetriebsordnung in § 15 und § 30:
Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht.“
Krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken müssen sogar den durchschnittlichen Zweiwochenbedarf an Lager haben:
Der Leiter einer krankenhausversorgenden Apotheke muss die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel und, soweit nach dem Versorgungsvertrag vorgesehen, Medizinprodukte in einer Art und Menge vorrätig halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entspricht.“
Die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte müssen in ausreichender Menge vorrätig gehalten werden, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen muss.“
3 Kommentare
Wie wär´s mit Ursachenanalyse und -beseitigung?
von Dirk Krüger am 16.07.2019 um 15:01 Uhr
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Zum Fremdschämen
von A. Fischer am 15.07.2019 um 17:12 Uhr
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Sehr lustig
von Carsten am 15.07.2019 um 16:39 Uhr
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