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Originale als Generika
Rahmenvertrag: DAV will mit Kassen über Spezialfall reden
Wenn zwei
wirkstoffgleiche patentgeschützte Originalarzneimittel im Handel sind, gelten
nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“ – auch wenn
es gar keine Generika dazu gibt. Da dieser Fall zu einigen Schwierigkeiten
führen kann, will der Deutsche Apothekerverband das Thema demnächst mit dem
GKV-Spitzenverband besprechen. Dies bestätigte der Vorsitzende des Sächsischen
Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, gegenüber DAZ.online.
Süsel – Erstellt am 15.07.2019, 10:30 Uhr

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Rahmenvertrag: DAV will mit Kassen über Spezialfall reden
Wenn zwei
wirkstoffgleiche patentgeschützte Originalarzneimittel im Handel sind, gelten
nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“ – auch wenn
es gar keine Generika dazu gibt. Da dieser Fall zu einigen Schwierigkeiten
führen kann, will der Deutsche Apothekerverband das Thema demnächst mit dem
GKV-Spitzenverband besprechen. Dies bestätigte der Vorsitzende des Sächsischen
Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, gegenüber DAZ.online.
Rahmenvertrag: DAV will mit Kassen über Spezialfall reden
Wenn zwei
wirkstoffgleiche patentgeschützte Originalarzneimittel im Handel sind, gelten
nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“ – auch wenn
es gar keine Generika dazu gibt. Da dieser Fall zu einigen Schwierigkeiten
führen kann, will der Deutsche Apothekerverband das Thema demnächst mit dem
GKV-Spitzenverband besprechen. Dies bestätigte der Vorsitzende des Sächsischen
Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, gegenüber DAZ.online.
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