Originale als Generika

Rahmenvertrag: DAV will mit Kassen über Spezialfall reden

Wenn zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originalarzneimittel im Handel sind, gelten nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“ – auch wenn es gar keine Generika dazu gibt. Da dieser Fall zu einigen Schwierigkeiten führen kann, will der Deutsche Apothekerverband das Thema demnächst mit dem GKV-Spitzenverband besprechen. Dies bestätigte der Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, Thomas Dittrich, gegenüber DAZ.online.