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ABDA-Statement zur Apothekenreform
Schmidt: Viel Lob und unklare Wünsche für die Apothekenreform
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat sich in einem kurzen Video-Statement zu den Kabinettsvorlagen der Apothekenreform geäußert. Darin begrüßt Schmidt weite Teile der geplanten Reform. Man könne erkennen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Regelungen in einem möglichen EuGH-Verfahren verteidigen wolle. Schmidt spricht auch von weiteren Verbesserungen, die die ABDA noch herbeiführen will. Welche das sind, lässt er aber offen.
Das Bundeskabinett beschäftigt sich am morgigen Mittwoch gleich mit zwei Vorhaben für den Apothekenmarkt. Zum einen mit dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingebrachten Apotheken-Stärkungsgesetz, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Versandhandelskonflikt reagieren will – unter anderem, indem er ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer (nur für den GKV-Bereich) im SGB V etablieren will. Zweitens soll eine Sammelverordnung beschlossen werden, in der es einerseits um die Erhöhung des Apothekenhonorars in den Bereichen BtM-Abgaben und Notdienste geht und andererseits um Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung (Botendienste und Temperaturkontrollen).
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Die ABDA begleitet das Vorhaben seit Monaten. Ihre ursprüngliche Forderung, das Rx-Versandverbot, hat die Standesvertretung inzwischen zurückgestellt. Das Verbot ist mittlerweile nur noch eine „Handlungsoption“ für die politischen Gespräche der ABDA-Spitze. Aber auch die zweite große Forderung der Apotheker, der Erhalt der Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz, scheint nicht mehr umsetzbar zu sein: Auch der neueste Entwurf sieht eine Streichung des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit vor. Das geplante Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V) dürfte also nur für GKV-Versicherte gelten. Immerhin: Das BMG hat inzwischen eine ausführliche Begründung des Rx-Boni-Verbots vorgelegt, die in einem weiteren EuGH-Verfahren möglicherweise helfen könnte.
Positives Fazit von Schmidt
Zu diesem Zwischenstand fällt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nun ein positives Fazit. Es sei „uneingeschränkt zu begrüßen“, dass der Entwurf jetzt ins Kabinett eingebracht wurde. Die Begründung sei „sehr ausführlich und kompetent formuliert“. Dass das BMG die Regelungen zur GKV-Gleichpreisigkeit zur Not auch vor dem EuGH und der EU-Kommission verteidigen will, darüber ist sich Schmidt sicher: „Man kann daran den klaren Willen des BMG ablesen, diese Regelung auch vor einer möglichen Prüfung durch die europäischen Institutionen zu verteidigen.“
„Hoch interessante Ansätze“
Schmidt begrüßt auch die „hoch interessanten Ansätze“, die darüber hinaus im Gesetz enthalten sind. Ohne diese genau zu nennen, erklärt er, dass es um „Vorschläge der Apothekerschaft“ gehe, die zu einer „wesentlichen Verbesserung der Situation der Patientinnen und Patienten führen können“. Gemeint sein dürften etwa die pharmazeutischen Dienstleistungen, für die es künftig eine Rechtsgrundlage und eine Honorierung geben soll. Vor einigen Wochen hatte das BMG zudem eine Aut-Idem-Regelung für den PKV/Selbstzahler-Bereich in den Entwurf eingefügt – der Deutsche Apothekertag hatte dazu im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst.
Normalerweise folgen in einem solchen Video nach einer kurzen Lobphase dann die vielen inhaltlichen Kritiken und Nachbesserungswünsche, die die Apotheker an den Gesetzgeber haben. Schmidt spricht auch von dem „ein oder anderen Punkt“, der im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden müsste. Dann bricht er aber ab und vermeidet jegliche inhaltliche Kritik an dem Vorhaben. Die ABDA werde das Verfahren konstruktiv begleiten und „alles versuchen die noch aus unserer Sicht sinnvollen Veränderungen und Verbesserungen herbeizuführen“. Welche das sein sollen, verrät der ABDA-Präsident aber nicht.
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