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Spahn hat entschieden
BfArM und DIMDI sollen zusammengelegt werden
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) sollen nicht mehr nebeneinander operieren, sondern gemeinsam unter einem Dach. Dies hat Bundesgesundheitsminister Spahn entschieden. Nach seiner Vorstellung soll die Fusion Ressourcen sparen und die Kooperation der beiden wichtigen Institutionen intensivieren. Nach Informationen von DAZ.online wurden die Mitarbeiter bereits informiert.
Jens Spahn hat neben den drei Gesetzesvorhaben, die er am Mittwoch ins Kabinett eingebrachte, noch eine weitere Karte aus dem Ärmel gezogen. Er will zwei seiner Behörden fusionieren, und zwar das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Dies berichtet unter anderem FAZ.net, der entsprechende Informationen vorliegen sollen.
BfArM schluckt DIMDI
Da das BfArM über einen Personalbestand von 1100 Beschäftigten verfügt und das DIMDI lediglich 150 Mitarbeiter hat, würde das DIMDI damit quasi im BfArM aufgehen, so die FAZ-Interpretation. Als Begründung für die geplante Zusammenlegung werden die bessere Ausschöpfung knapper Ressourcen und die Chancen einer größeren Kooperation zwischen den beiden Behörden angeführt. Dies betreffe zum Beispiel die Auswertung der Gesundheitsdaten über Behandlungsverläufe, die das DIMDI in seinen Registern sammele. Spahn wolle dabei auch den kurz bevorstehenden Wechsel des bisherigen DIMDI-Präsidenten Dietrich Kaiser in den Ruhestand nutzen.
Nach weiteren Informationen, die DAZ.online vorliegen, hat das Ministerium die Beschäftigten von BfArM und DIMDI bereits schriftlich über die Entscheidung informiert. BfArM-Präsident Karl Broich sei gebeten worden, die kommissarische Leitung des DIMDI zu übernehmen, wenn Kaiser im Herbst in den Ruhestand verabschiedet wird. Die Organisationsentscheidung sei „gut begründet“, und die Vorteile einer Zusammenführung seien „evident“, heißt es in dem Schreiben weiterhin.
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