Apotheken-Stärkungsgesetz

BMG: Rabatte und Boni werden nicht grundsätzlich verboten!

Berlin - 19.07.2019, 07:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar: Das Apotheken-Strärkungsgesetz enthält kein grundsätzliches Rx-Boni-Verbot. (Foto: imago images / Contini)

Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar: Das Apotheken-Strärkungsgesetz enthält kein grundsätzliches Rx-Boni-Verbot. (Foto: imago images / Contini)


Das am vergangenen Mittwoch beschlossene Apotheken-Stärkungsgesetz soll nach der Sommerpause erstmals im Bundestag besprochen werden. Bis dahin will das Bundesgesundheitsministerium das Vorhaben – das wegen des für das SGB V geplante Rx-Boni-Verbot stark kritisiert wird – auf EU-Ebene abstimmen. Gegenüber DAZ.online verteidigte eine Ministeriumssprecher das Gesetz nun. Rabatte würden dadurch nicht grundsätzlich verboten. Und: Die EU-Abstimmung entspreche nicht einem Notifizierungsverfahren.

Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist derzeit in aller Munde. Immer mehr – auch überregionale – Publikumsmedien berichten über die Apothekenreform. Der Grundtenor in vielen Texten: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) droht – ebenso wie seinem Kollegen im Verkehrsministerium Andreas Scheuer (CSU) – eine europarechtliche Pleite. Denn schon während der Erarbeitung des Gesetzentwurfes haben das Bundesjustizministerium und auch die EU-Kommission selbst europarechtliche Bedenken angeführt.

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Worum geht es? Die EU-Kommission drängt die Bundesrepublik – auch in einem Vertragsverletzungsverfahren – die im Arzneimittelgesetz (§78) festgelegten Rx-Festpreise für EU-Versandhändler zu streichen. In der Apothekenreform will Spahn dieser Bitte auch nachkommen – allerdings schafft er im SGB V ein neues Rx-Boni-Verbot, das für alle in- und ausländischen Apotheken und Versandhändler gilt – allerdings nur für GKV-Versicherte. Denn der PKV-Bereich wird vom SGB V nicht erfasst.

Selbst in der ABDA geht man davon aus, dass dieser Schachzug erneut vor dem EuGH landet. Umso wichtiger ist es, wie das BMG das „neue“ Rx-Boni-Verbot begründet. In der Begründung des Apotheken-Stärkungsgesetzes wird dazu ausführlich auf das Solidaritätsprinzip und das Sachleistungsprinzip in der GKV hingewiesen. Gegenüber DAZ.online stellte eine Ministeriumssprecherin nun aber klar, dass man bei der Bearbeitung des Entwurfes darauf geachtet habe, dass kein komplettes Rx-Boni-Verbot für die EU-Versender geschaffen wird. Wörtlich sagte die Sprecherin:


Um eine Vereinbarkeit mit Europarecht zu erreichen, wurden insbesondere die Ausführungen des EuGH aus dem Urteil vom 19. Oktober 2016 berücksichtigt. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes wurde deshalb darauf geachtet, dass Rabatte und Boni von EU-Versandapotheken nicht grundsätzlich verboten sind. Für den Bereich der Arzneimittelversorgung im Rahmen des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung, für den die Einhaltung des einheitlichen Apothekenabgabepreises essentiell ist, wurde geregelt, dass von diesem nicht durch Rabatte und Boni abgewichen werden darf.“

BMG-Sprecherin


Gemeint ist damit wohl der PKV- und Selbstzahler-Bereich. Dass DocMorris & Co Privatversicherten künftig noch Rx-Boni anbieten dürfen, dient aus Sicht des Ministeriums also dazu, das Boni-Verbot für den GKV-Bereich zu rechtfertigen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

APO-Stärkungsgesetz?

von Heiko Barz am 20.07.2019 um 11:56 Uhr

Wenn ich lese, mit welch einer Eloquenz ein Herr Becker die Meriten des BGM hervorhebt in Bezug auf das sogenannte Apo-stärkungsgesetz, dann kann mir nur noch schlecht werden. Diese devote Subordination nicht nur seiner sondern auch anderer „Führungsprotagonisten“ sehe ich genauso wie Kollege K.F.Müller nur, es widerstrebt mir, mich ähnlich fäkalsprachlich zu äußern, obwohl mir auf dieser Ebene kaum Wohlwollenderes einfällt. Dass ein gestandener Kollege wie Becker, der in der Riege der pharmazeutischen „Verhandler“ in vorderster Reihe mitentscheidet und sich zu einer solchen Bewertung hinreißen läßt, der beweist nachhaltig, dass die mit seinem Namen verbundene Führungsqualität aber sowas von erloschen ist. Konsequenz: sofortiger Abtritt!
Das dadurch entstandene Vakuum können sicher andere wesentlich deutlicher ausfüllen.

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Salami-Taktik ... oder Spä(h)nchen für ...

von Christian Timme am 19.07.2019 um 11:38 Uhr

Das ist aber immer noch die Apo-Salami die hier in "hauchdünnen Scheibchen" dem Versender-Gaumen schmeichelt ...

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na schön

von Karl Friedrich Müller am 19.07.2019 um 11:33 Uhr

ich glaube, die Scheiße, die für uns angerichtet wurde, ist noch viel größer, als wir bis jetzt ahnen.
Entschuldigung für das deftige Wort. Mir fiel nichts besseres ein.

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.

von Anita Peter am 19.07.2019 um 8:00 Uhr

Dann beschränkt den Versand auf den nationalen Bereich. Bei Tier-AM hätte die EU damit überhaupt kein Problem gehabt.

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Selbstzahler

von Dr. Benjamin Lieske am 19.07.2019 um 7:56 Uhr

Puh es bleibt spannend. Bei den Privatversicherten rettet uns die Kalkulation. Sie rechnen einfach mit mehr Rabatten da sie glauben das wir mindestens 50 % Aufschlag haben. Gerade bei Hochpreisigen wird das dann zur Enttäuschung. Alles natürlich abhängig was sich auf EInkaufsseite tut, da bekommen die ausländischen ja auch Rabatt.
Spannend wird es bei den Pillenrezepten, die sind auf Sicht weg. Aber wenn ich sehe wie oft die Mädels in der letzten Sekunde zu uns kommen... Vieleicht rettet uns die Nähe/Zeit.
Hauptsache der GKV Teil geht so durch und es halten sich auch alle dran...

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