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Apokix-Umfrage zum BGH-Urteil
Zugabe-Verbot: Die meisten Apotheker finden es richtig
Kürzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Apotheken bei der Einlösung eines Rezepts keine kostenlosen Werbegaben wie Brötchen- oder Ein-Euro-Gutscheine an Kunden abgeben dürfen. Viele Apothekeninhaber sehen das durchaus positiv – das zeigt die aktuelle Apokix-Umfrage vom Juli 2019.
Kundenzeitschriften sind in Apotheken die mit Abstand am häufigsten gewährte Zugabe. Es folgen Taschentücher, Süßigkeiten wie Traubenzucker und Kosmetikpröbchen. Das zeigt die aktuelle Monatsfrage der Apothekenkonjunkturindex-Befragung (Apokix) des Kölner Instituts für Handelsforschung (IFH). Ein Päckchen Taschentücher geben beispielsweise 83 Prozent der rund 210 befragten Apothekenleiterinnen und -leiter häufig zum Kauf dazu. Gutscheine sind dagegen für die wenigsten Apotheken ein Thema, nur sechs Prozent der Befragten sagten, diese häufig auszugeben. Die kleinen Geschenke kommen offenbar an. So sagen 78 Prozent, dass sich ihre Kunden über kostenlose Zugaben freuen. Etwa einem Fünftel sind sie dagegen gleichgültig und nur sehr wenige Kunden reagieren genervt auf Zugaben.
Nun hat der Bundesgerichtshof Anfang Juni entschieden, dass Zugaben bei der Rezepteinlösung grundsätzlich verboten sind – abgesehen von den heilmittelwerberechtlichen Ausnahmen, über die der BGH nicht zu entscheiden hatte, beispielsweise Kundenzeitschriften. Wie kommt das bei den Apothekenleitern an?
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66 Prozent der Apokix-Teilnehmer finden die Entscheidung richtig. 27 Prozent dagegen nicht, nur sieben Prozent haben keine Meinung dazu. Trotz überwiegender Zustimmung zum Urteil, sehen die Befragten vor allem Wettbewerbsnachteile und Unverständnis auf Kundenseite auf sich zukommen, wenn Zugaben künftig ausbleiben. So erwarten rund 90 Prozent eine wachsende Konkurrenz für deutsche Apotheken vor allem hinsichtlich des Versandhandels, da das europäische Ausland nicht von dem Verbot betroffen ist. 84 Prozent meinen, Kunden werden nicht nachvollziehen können, warum manche weiterhin kostenlose Zugaben bekommen, andere – solche mit Rezept – jedoch nicht.
2 Kommentare
Zugaben
von Michael Zeimke am 22.07.2019 um 13:02 Uhr
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AW: Zugaben
von Unglaub Christoph am 22.07.2019 um 14:19 Uhr
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