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Zahlenrätsel zum Apotheken-Stärkungsgesetz
Wundersame Geldvermehrung
Das Apotheken-Stärkungsgesetz wird voraussichtlich 36 Millionen Euro mehr für den Notdienstfonds bringen. Doch einige Darstellungen sprechen von 50 Millionen Euro. Außerdem wurde eine angebliche Nachbesserung bei der Mehrwertsteuer für Dienstleistungen verbreitet. Doch wer genau hinsieht, findet keine Veränderung und ist erstaunt über die wundersame Vermehrung der in Aussicht gestellten Mehreinnahmen.
Der Kabinettsentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz und die geplante Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung bringen den Apotheken nur bescheidene wirtschaftliche Verbesserungen. Die im Herbst 2018 kursierenden Eckpunkte sahen weit großzügiger aus. Doch wie groß - oder klein - die Beträge wirklich sind, ist immer unklarer geworden.
36 Millionen Euro mehr für den Notdienstfonds
Der Zuschlag für den Notdienstfonds sollte nach den ursprünglichen Eckpunkten um 16 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung steigen. Im Referentenentwurf vom April 2019 wurden daraus 5 Cent. Dabei blieb es seitdem und so wurde es vom Kabinett beschlossen. Der Zuschlag soll von 16 auf 21 Cent steigen.
Doch die Interpretation dieser Anhebung in den Erläuterungen zum geplanten Gesetz hat sich verändert. Im Entwurf vom April hieß es, dies werde zu Mehrausgaben von 40 Millionen Euro führen. In der Präsentation zum Apothekenwirtschaftsbericht des Deutschen Apothekerverbandes wurde der Einnahmezuwachs für die Apotheken auf 36 Millionen Euro beziffert. Denn 720 Millionen Rx-Fertigarzneimittelpackungen multipliziert mit 5 Cent ergeben 36 Millionen Euro. Als Belastung für die Zahler wurden 43 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer ermittelt.
Gemäß Angaben der ABDA erhielten die Apotheken im Jahr 2018 aus dem Notdienstfonds 114 Millionen Euro. Dies ergibt sich aus dem bisherigen Zuschlag von 16 Cent. Demnach müssten sich aus weiteren 5 Cent zusätzliche 35,6 Millionen Euro ergeben. 36 Millionen Euro sind offenbar eine gute Schätzung.
36 Millionen Euro werden als 50 Millionen Euro präsentiert
Doch in der geplanten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, die kürzlich vom Kabinett beschlossen wurde, heißt es, die Erhöhung des Zuschlags für den Notdienst werde zu Mehrausgaben von 50 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer führen. Offenbar wurden die 43 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer großzügig zu 50 Millionen Euro aufgerundet. Die „Pharmazeutische Zeitung“ ging dann in ihrer Nr. 29 vom 18. Juli im Beitrag „Honorarplus für die Offizinen“ noch weiter und erklärte: „Demnach bekommen die Vor-Ort-Apotheken künftig 50 Millionen Euro mehr pro Jahr für Nacht- und Notdienste“.
Doch es ist weiterhin dieselbe Änderung der Arzneimittelpreisverordnung geplant wie noch im April. 36 Millionen Euro erscheinen weiterhin als beste Schätzung. Jede höhere Zahl lässt das Ergebnis für die Apotheken schöner aussehen, als es tatsächlich ist.
5 Kommentare
Rechenkünstler
von Karl Friedrich Müller am 25.07.2019 um 18:05 Uhr
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AW: Rechenkünstler
von Karl Friedrich Müller am 26.07.2019 um 7:34 Uhr
Es hätte....
von Carsten am 25.07.2019 um 15:31 Uhr
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brutto - netto
von Uwe Hansmann am 25.07.2019 um 14:50 Uhr
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AW: brutto - netto
von Findus am 25.07.2019 um 16:33 Uhr
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