- DAZ.online
- News
- Politik
- Unterstützer für Antrag...
Basisapotheker wollen helfen
Unterstützer für Antrag zur „Apotheken-Sterbehilfe“ gesucht
Der Vorstoß des niedersächsischen Apothekers Lorenz Weiler für einen DAT-Antrag zur „Apotheken-Sterbehilfe“ schlägt in der Fachpresse und bei einigen Kollegen bereits Wellen. Gunnar Müller, Vorsitzender der Fraktion BasisApotheker in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, hat Weiler mitgeteilt, dass seine Fraktion den Antrag gerne unterstützen möchte. Allerdings ist sie beim Deutschen Apothekertag (DAT) nur mit einem Delegierten vertreten. Weitere Mitstreiter werden daher gesucht.
Vergangene Woche schrieb Lorenz Weiler, Inhaber der WeilerVital-Apotheke im Real, in Hemmingen bei Hannover, an die ABDA. Er „beantragte“ auf dem Deutschen Apothekertag 2019 einen von ihm bereits ausformulierten und begründeten Antrag zur Abstimmung zu stellen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Politik klar sagen soll, welche Apothekenzahl in Deutschland sie durch ihre „Strategie der systematischen Unterfinanzierung“ anstrebt. Zudem solle sie dafür sorgen, dass die Härten der politisch gewollten „Aushungerung“ finanziell abgefedert werden. So sollten die Kassen ein Budget für „Apotheken-Schließungsprämien“ bereitstellen. Weiler weiß, dass er provoziert – und genau das will er. Er ist überzeugt: Würde ein solcher Antrag beim DAT beschlossen und würde zum Beispiel die Bild-Zeitung titeln „Apotheker bitten um Sterbehilfe“, dann würde sich dem Thema sicher keiner entziehen können.
Mehr zum Thema
Provokanter Antrags-Vorschlag
DAT soll um Sterbehilfe für Apotheken bitten
Doch ganz so einfach ist es mit dem Antrag nicht. Die ABDA kann ihn nicht schlicht „zur Abstimmung“ stellen. Das hat die ABDA Weiler mittlerweile auch erklärt. Anträge stellen können entweder der Geschäftsführende Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Mitgliedsorganisationen oder mindestens fünf Delegierte der Hauptversammlung. Also: Weiler muss einen Landesapothekerverband, eine Landesapothekerkammer oder fünf Delegierte finden, die ihn unterstützen. Dann kann er ihn entweder bis 1. August bei der ABDA abgeben – oder er versucht es mit derselben Unterstützung auf dem Wege eines Adhoc-Antrages direkt bei der Hauptversammlung Ende September in Düsseldorf.
Nun hat Weiler ein in der Berufspolitik aktiver Kollege aus Westfalen-Lippe angeschrieben: Gunnar Müller von den BasisApothekern. Er würde mit seiner Fraktion gerne den Antrag unterstützen. Von den 97 Plätzen in der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat seine Fraktion bei der diesjährigen Wahl sechs erlangt. Aber: Zum DAT darf nur ein Delegierter aus dieser Fraktion fahren. Ohnehin sind die AKWL-Delegierten für die kommende Hauptversammlung noch gar nicht gewählt. Die neue Kammerversammlung konstituiert sich erst am 4. September – damit ist es zu spät, um im Vorfeld Anträge zu stellen. Ein Umstand, der Müller sehr zuwider läuft und alle fünf Jahre – nach den Wahlen – wiederkehrt. Dann können „lediglich und bestenfalls aus der Funktion als Institution und Mitgliedsorganisation AKWL heraus“ Anträge gestellt werden, erklärt Müller in seinem Schreiben an Weiler.
Unterstützer aus der Freien Apothekerschaft?
„Wir bedauern sehr, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können, beteiligen aber die AKWL nachrichtlich. Vielleicht können sich ja Vorstand und Präsidium dazu motivieren, Ihren folgerichtigen und aus unserer Sicht gelungen Ansatz für einen Antrag zu unterstützen“, schreibt der BasisApotheker weiter. Zudem werde er den Verein „Freie Apothekerschaft“ über den Vorstoß informieren. Denn der habe „jüngst eine ähnliche Anfrage zur für die flächendeckende Versorgung notwendigen Anzahl von Apotheken“ an das BMG gestellt. „Vielleicht finden sich ja in dessen Reihen Mitglieder, die zugleich auch als Delegierte gewählt sind und Sie unterstützen“.
1 Kommentar
Wunschdenken
von Conny am 29.07.2019 um 19:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.