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DAV-Berechnungen
Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei
Die Zahl der Rabattarzneimittel, für die GKV-Versicherte ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit sind, sinkt beständig. Zum 1. August werden nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands nur noch 20 Prozent dieser Medikamente ohne Zuzahlung zu haben sein.
Jede gesetzliche Krankenkasse kann entscheiden, ob sie ganz
oder teilweise auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro verzichtet,
wenn sie über das betreffende Arzneimittel einen Rabattvertrag mit einem
pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Aktuell ist allerdings nur jedes
fünfte Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit.
Das meldet die ABDA am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung. Sie
verweist auf aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Demnach
sind ab 1. August 2019 insgesamt 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9
Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1.
August 2018 war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei,
nämlich 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent). Blickt man noch weiter
zurück, sehen die Zahlen noch beeindruckender aus: 2011 war noch jedes zweite
Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit. Anfang 2010
waren es sogar noch 60 Prozent. Mit einer reduzierten oder keiner Zuzahlung wollten die Krankenkassen ihren Versicherten die
Rabattverträge seinerzeit schmackhaft machen. Offenbar meinen die meisten Kassen mittlerweile, dass das nicht mehr nötig ist.
Groeneveld: Rabattverträge besser mehrfach vergeben
Beim DAV sieht man das allerdings anders: „Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus, um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen“, kommentiert der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld. „Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der Versicherten steigen. Die Krankenkassen sollten besser einen größeren Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern.“ Groeneveld betont zudem, dass die Rabattverträge in den Apotheken immer wieder einen hohen Erklärungsaufwand verursachen. „Unnötige Diskussionen über Zuzahlungen wären wirklich leicht vermeidbar.“ Zudem findet der Patientenbeauftragte, dass die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern abschließen sollten, um auch Lieferengpässe zu verhindern.
Tatsächlich steigen die Einsparungen der gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge nach wie vor. 2018 beliefen sie sich auf rund 4,4 Milliarden Euro, 2017 waren es noch 4,0 Milliarden Euro gewesen. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten für Arzneimittel sind gestiegen: von 2,15 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2018.
Auf Aponet.de findet sich eine jeweils aktuelle „Gesamtliste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel“.
2 Kommentare
warum sich wundern ?!
von ratatosk am 30.07.2019 um 18:21 Uhr
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Noch schlimmer...
von Christian Becker am 30.07.2019 um 17:08 Uhr
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