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Erste Gesprächsrunde nach Inkrafttreten
Problemfälle beim Rahmenvertrag sollen angegangen werden
Einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags haben sich die Vertreter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) mit ihren Verhandlungspartnern vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erneut zusammengesetzt. Dabei haben die Apotheker die bislang aufgetretenen Problemfälle vorgelegt, zum Beispiel die Einsortierung von zwei wirkstoffgleichen Originalen in den Generikamarkt.
Lieferprobleme von Rabattartikeln und preisgünstigen Arzneimitteln unterhalb des Preisankers und die damit verbundene Notwendigkeit häufiger Rücksprachen mit dem Arzt sowie die Tatsache, dass zwei wirkstoffgleiche patengeschützte Originale und ihre Importe in den Generikamarkt einsortiert werden, gehören wohl zu den ganz großen Baustellen den neuen Rahmenvertrags. Diese Problemfälle haben nun die Vertreter des DAV in einer ersten Gesprächsrunde nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages ihren Verhandlungspartnern auf Kassenseite vorgelegt. Das teilt die ABDA in ihrem Newsroom mit. Diese Problemfälle sollen nun in den nächsten Verhandlungsrunden weiter angegangen werden, heißt es. Ob es erste Ergebnisse gibt oder in welchem Zeitrahmen das passieren soll, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen. Eine Anfrage bei der ABDA-Pressestelle „nach Neuigkeiten“ ergab lediglich den Verweis auf den Newsroom.
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Friedenspflicht vorbei
Seit dem gestrigen Donnerstag ist nun auch die Friedenspflicht abgelaufen, die der GKV-Spitzenverband auf Drängen des DAV allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen hatte, um den Übergang vom alten zum neuen Vertrag zu erleichtern und etwaige Startschwierigkeiten abzumildern. Inwiefern sich die Kassen daran halten, wird sich zeigen. So hatte die DAK DAZ.online mitgeteilt, dass sie eine generelle „Friedenspflicht“ für den neuen Vertrag ablehne – auch weil ihr Dachverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek), dies so sehe. Der vdek meldete sich später selbst zu Wort und erklärt: Die Prüfprozesse bei den Kassen seien programmiert, deshalb sei ein generelles Absehen von Retaxationen nicht möglich. Allerdings wolle man in Einzelfällen mit den Apothekern reden.
2 Kommentare
Kein Jurist glaubt's, dem man das erzählt
von Wolfgang Müller am 09.09.2019 um 14:32 Uhr
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Rahmenvertrag
von Conny am 02.08.2019 um 14:19 Uhr
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