Erste Gesprächsrunde nach Inkrafttreten

Problemfälle beim Rahmenvertrag sollen angegangen werden

Stuttgart - 02.08.2019, 13:55 Uhr

Apotheken müssen derzeit sehr viel Rücksprache halten, weil Arzneimittel unterhalb des Preisankers nicht lieferbar sind. Auch das soll Theme weitere Gesprächsrunden zwischen Apothekern und Kassen sein. (Foto:                                 
                            WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com)                                      

Apotheken müssen derzeit sehr viel Rücksprache halten, weil Arzneimittel unterhalb des Preisankers nicht lieferbar sind. Auch das soll Theme weitere Gesprächsrunden zwischen Apothekern und Kassen sein. (Foto:                             WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com)                                      


Einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags haben sich die Vertreter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) mit ihren Verhandlungspartnern vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erneut zusammengesetzt. Dabei haben die Apotheker die bislang aufgetretenen Problemfälle vorgelegt, zum Beispiel die Einsortierung von zwei wirkstoffgleichen Originalen in den Generikamarkt. 

Lieferprobleme von Rabattartikeln und preisgünstigen Arzneimitteln unterhalb des Preisankers und die damit verbundene Notwendigkeit häufiger Rücksprachen mit dem Arzt sowie die Tatsache, dass zwei wirkstoffgleiche patengeschützte  Originale und ihre Importe in den Generikamarkt einsortiert werden, gehören wohl zu den ganz großen Baustellen den neuen Rahmenvertrags. Diese Problemfälle haben nun die Vertreter des DAV in einer ersten Gesprächsrunde nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages ihren Verhandlungspartnern auf Kassenseite vorgelegt. Das teilt die ABDA in ihrem Newsroom mit. Diese Problemfälle sollen nun in den nächsten Verhandlungsrunden weiter angegangen werden, heißt es. Ob es erste Ergebnisse gibt oder in welchem Zeitrahmen das passieren soll, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen. Eine Anfrage bei der ABDA-Pressestelle „nach Neuigkeiten“ ergab lediglich den Verweis auf den Newsroom.

Friedenspflicht vorbei 

Seit dem gestrigen Donnerstag ist nun auch die Friedenspflicht abgelaufen, die der GKV-Spitzenverband auf Drängen des DAV allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen hatte, um den Übergang vom alten zum neuen Vertrag zu erleichtern und etwaige Startschwierigkeiten abzumildern. Inwiefern sich die Kassen daran halten, wird sich zeigen. So hatte die DAK DAZ.online mitgeteilt, dass sie eine generelle „Friedenspflicht“ für den neuen Vertrag ablehne – auch weil ihr Dachverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek), dies so sehe. Der vdek meldete sich später selbst zu Wort und erklärt: Die Prüfprozesse bei den Kassen seien programmiert, deshalb sei ein generelles Absehen von Retaxationen nicht möglich. Allerdings wolle man in Einzelfällen mit den Apothekern reden.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Kein Jurist glaubt's, dem man das erzählt

von Wolfgang Müller am 09.09.2019 um 14:32 Uhr

Die "Unschärfe" im Gesetz bzgl. der Co-Marketing-Reimporte ist zumindest von einigen fachkundigen Kolleg/innen unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Vertrages als ausdrücklicher FEHLER erkannt worden, weil der Tatbestand "Co-Marketing" schlicht und ergreifend nicht berücksichtigt wurde.

Ein recht bedenklicher Fehler, weil diese Nicht-Berücksichtigung nun zu einer ausdrücklichen FALSCH-Behandlung der entsprechenden Produkte führt, die der Regelungsabsicht des Vertrages vollkommen klar widerspricht.

Solch ein Fehler an sich ist nicht schlimm, das gibt es in jedem großen Regelungs-Werk. Wer Angst vor solchen Fehlern hat, darf keine Verträge schließen, letztlich also: keine größeren Geschäfte machen.

Normalerweise wird das bei so extrem eindeutigem Tatbestand wie hier unverzüglich per Federstrich im Geiste des Vertrages korrigiert bzw. präzisiert. Kein Thema unter erwachsenen Vertragspartnern und deren Juristen.

Mir bleibt weiter vollkommen unverständlich, wie der Fach-Medien-Mainstream und viele Kollegen über Wochen berichten, fortbilden bzw. schlucken konnten, dass dieser Blödsinn eine von den Vertragspartnern beabsichtigte Regelung sein könnte!

Noch viel unerklärlicher ist, dass von unseren Vertrags-Verantwortlichen Monate später immer noch keine Bereinigung vorliegt.

Was sehr konkret und unumkehrbar heißt, dass Umsätze bereits en masse in die falsche Richtung geleitet wurden. Dieser Schaden ist also bereits irreversibel entstanden, dumm genug gelaufen.

Allerschlimmstenfalls sind aber sogar Relaxe entstanden, wenn entsprechend gesundem Menschenverstand gemäß der eigentlichen Regelungsabsicht des Vertrages abgegeben wurde. Letzteres könnte und müsste der DAV nun allerdings leicht in den Griff bekommen, indem er die juristisch einzig logische, rückwirkende, sozusagen heilende Regelung veranlasst.

Es ist dies ein kleines, aber feines Beispiel dafür, dass es bei "Uns" im Kaufmännischen nicht von selber funktioniert.

Wie hier im Kleinen, so ist es eben im Großen auch (z. B.: Verkauf der Gleichpreisigkeit gegen "Neue Dienstleistungen" im ersten ABDA/Spahn-Geheimpakt; Ignorieren des 2HM-Gutachtens): Was konkret im Hier und Jetzt für die Arbeit normaler Apotheken kaufmännisch Überlebens-wichtig ist, hat nie eine angemessen hohe Bedeutung im ABDA-Umfeld.

Nicht wir zumindest einigermaßen "richtigen" Kaufleute hier in den Foren sind die unsoliden Querulanten, sondern die Vorgehensweise des ABDA-Umfeldes ist leider unsolide, wenn es um eigentlich selbstverständliche betriebswirtschaftliche Sachen geht. So unsolide, und PERSISTENT unsolide, dass einem als externer Experte UND betroffener Vor-Ort-Apotheker gar nichts anderes übrig bleibt, als in all diesen eklatanten Fällen immer wieder hochnotpeinlich zu MAHNEN.Und ja, das geht am besten und schnellsten GENAU HIER.

Lieber DAV, wann ist nun mit der Klärung zu rechnen?

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Rahmenvertrag

von Conny am 02.08.2019 um 14:19 Uhr

Man konnte es vorher natürlich nicht ahnen geschweige denn wissen. Ich verstehe es manchmal nicht wer da sitzt.

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